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Behördenwegweiser

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Meldebescheinigung; Beantragung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Beschreibung

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:

  • frühere Namen,
  • Ordensname,
  • Künstlername,
  • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Geschlecht,
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
  • frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
  • Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
  • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
  • Daten zu minderjährigen Kindern,
  • Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
  • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen

Meldebescheinigungen

Inhalt

Die Meldebescheinigung sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters eines jeweiligen Einwohners.

Verwendung

Die Meldebescheinigung dient vorwiegend als Nachweis gegenüber Behörden und privaten Stellen. 

Antrag

Der Antrag kann online oder durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Bei persönlichem Erscheinen ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Personenkreis

Bescheinigungen werden ausgestellt, wenn Sie in Ingolstadt einen Wohnsitz haben.

Datenumfang

einfache Meldebescheinigung:
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland zusätzlich der Geburtsstaat
  • derzeitige Anschriften
Der Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung kann nur auf Antrag erweitert werden.

Gebühren

Für die Meldebescheinigung werden 5 Euro je Fall an Gebühren erhoben (bei schriftlicher Antragstellung zuzüglich der Nachnahmegebühren).

Tel.: 0841 305-1500
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung 5,00 Euro.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Meldebescheinigung
    Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.

Hinweise

Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.

Rechtsgrundlagen