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Sportverein; Kostenzuschüsse zur Nutzung von Hallen-/Freibädern und Eisflächen

Auf Antrag werden Zuschüsse für die Nutzung von Hallen- und Freibädern bzw. Eisflächen durch Sportvereine gewährt (Ziffern 7 und 8 der Sportförderungsrichtlinien).

Leistung beantragen

Vereine, können einen Antrag auf Bezuschussung zum entstandenen Aufwand bei der Nutzung von Hallen- und Freibädern sowie Eisflächen stellen. Nach positiver Prüfung ergeht ein entsprechender Förderbescheid.

Im Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten sein:

  • Rechnungen der Eis- und Bädermiete
  • Bankverbindung vom Hauptkonto des Vereins
  • Angaben, ob es eine kommerzielle Nutzung im Abrechnungszeitraum gab
  • und falls zutreffend, eine Aufstellung zu den Einnahmen und entstandenen Kosten

Den formlosen Antrag senden Sie bitte an das

Fristen

keine.

Rechtsgrundlage