Ihr Beitrag

Unterstützen Sie die Bürgerstiftung Ingolstadt durch

  • Zustiftung

  • Durch eine Zustiftung ab 5.000 Euro beteiligen Sie sich allgemein am Stiftungskapital.

    Durch eine Zustiftung ab 50.000 Euro können Sie die Auflage machen, die Erträge aus Ihrer Zustiftung einem bestimmten Stiftungszweck zuzuführen. Sie können dann im Rahmen der Bürgerstiftung eine nicht-rechtsfähige Einzelstiftung errichten und mit Ihrem Namen verbinden.

    Wenn Sie uns unterstützen wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Eine Zustiftung ist jederzeit möglich!

  • Spende

  • Sie können die Bürgerstiftung auch durch Spenden unterstützen. Hierbei gibt es keinen Mindestbetrag. Das Geld wird unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Bürgerstiftung ausgegeben.

    Die Bürgerstiftung Ingolstadt stellt Ihnen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften eine Spendenbescheinigung aus.

    Bürgerstiftung Ingolstadt
    Rathausplatz 2
    85049 Ingolstadt

    Telefon

    0841 305-1401

    E-Mail

    buergerstiftung@ingolstadt.de

    Bankverbindung – Spendenkonto
    Bürgerstiftung Ingolstadt
    Sparkasse Ingolstadt
    Konto-Nummer 86 80
    Bankleitzahl 721 500 00

Ihr Engagement wird
steuerlich gefördert!

Zuwendungen eines Stifters an eine gemeinnützige Stiftung – wie der Bürgerstiftung – werden vom Staat steuerlich belohnt. Solche Spenden mindern das steuerpflichtige Einkommen des Stifters als Sonderausgabe.

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind seit dem Jahr 2007 Spenden an gemeinnützige private Stiftungen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abzugsfähig. Bei Unternehmen gilt daneben als Obergrenze vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Soweit die jährlichen Höchstbeträge nicht ausreichen, wird der noch nicht ausgeschöpfte Betrag zeitlich unbefristet vorgetragen.

Für Spenden in den Vermögensstock einer (Bürger-)Stiftung (Gründungsstiftungen und Zustiftungen) können Privatpersonen und Personenunternehmen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren neben den oben genannten Spenden einen Betrag von insgesamt einer Million Euro steuerlich absetzen. Der gestiftete Betrag kann innerhalb der zehn Jahre beliebig verteilt werden.

Sie möchten von der Bürgerstiftung gefördert werden?

Sie, Ihre Organisation oder Ihr Verein dienen der Förderung von

  • Bildung und Erziehung,
  • Kunst und Kultur,
  • Natur- und Umweltschutz,
  • Denkmalschutz,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • öffentlicher Gesundheitspflege oder der
  • Wissenschaft und Forschung

in der Stadt Ingolstadt zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen und Sie planen ein Projekt für das kommende Jahr?

So können Sie sich mit einem formlosen schriftlichen Antrag mit der Beschreibung des Projektes bis spätestens Ende August des laufenden Jahres an die Bürgerstiftung Ingolstadt, Rathausplatz 2, 85049 Ingolstadt, wenden.
Die Bürgerstiftung Ingolstadt unterstützt die Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Die Finanzierung muss mit dem Zuschuss der Bürgerstiftung gesichert sein; dies muss dem beigefügten Finanzierungsplan entnommen werden können.