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Zustandserfassung |
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Kapitel
7
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Maßnahmenvorschläge
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Das Gutachten schließt mit umfangreichen Maßnahmenvorschlägen, deren Umsetzung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Die Vorschläge sind als fachliches Maximalkonzept zu betrachten, für die Realisierung sind zahlreiche weitere Abstimmungsgespräche mit Eigentümern und Berechtigten einerseits sowie den Behörden (insbesondere den Forstämtern und dem Umweltamt der Stadt Ingolstadt bzw. der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen) andererseits erforderlich. Für die Wälder werden umfangreiche Maßnahmenhinweise zur femelartigen Nutzung wie auch zur Wiederaufnahme der Ausschlagwaldnutzung gegeben, wobei der Großteil der Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin femelartig bewirtschaftet werden soll und nur für rund 30 ha die Wiedereinführung der Ausschlagwaldnutzung vorgeschlagen wird. Als Maßnahmenhinweise zur naturschutzfachlichen Optimierung der femelartigen Bewirtschaftung sind u. a. enthalten: |
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Bei der Neubegründung von Beständen möglichst geringer Anteil nicht standortheimischer Gehölzarten Fortführung des Umbaus nicht standortheimischer Bestände Belassen von höheren Anteilen an Stark- und Altholz evtl. Nutzungsaufgabe in Teilbeständen Verbesserung der Waldrandsituation. |
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Für die parkartige Landschaft steht im Mittelpunkt der Maßnahmenhinweise, die Beibehaltung oder Wiedereinführung der Grünlandwirtschaft sowie die Sicherung und Ergänzung der Gehölzausstattung mit Einzelbäumen, Baumzeilen und Baumgruppen. Da die sowohl für die Arten- und Biotopschutzfunktion wie auch für das Landschaftsbild bedeutsamen Magerwiesen kaum mehr vorhanden sind, wird ferner vorgeschlagen, auf geeigneten Flächen eine Aushagerung mit dem Ziel der Wiederetablierung von Magerwiesen zu beginnen. Die Erhaltung der zumeist noch sehr hohen Bedeutung der Brennen und der Magerrasen am Hohenlohe ist nur möglich, wenn umgehend umfangreiche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Für jede Brenne sowie den Hohenlohehang werden die erforderlichen Maßnahmentypen abgestuft nach Prioritäten, überblicksartig geschildert. Ergänzend zu diesen Pflegemaßnahmen werden weitere Hinweise zur Optimierung gegeben wie z. B. zur Auflassung von Wildäckern zur Extensivierung angrenzender. Um die vielfach nicht mehr befriedigende Situation der Altwässer zu verbessern, werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die das Ziel haben, die natürlichen Effekte der Flußdynamik möglichst nachzuahmen. Dies könnte besonders gut durch die Wiederbeschickung einiger in der Nähe des heutigen Donau-Betts gelegener Altarme bei Hochwasser über kleine Wehranlagen oder Ähnliches erfolgen. Geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, Wasser aus dem Umlaufgraben der Staustufe Bergheim in die ehemalige Flutmulde nördlich der Gemeindekiesgrube Bergheim einzuleiten. Für einige Flutmulden und Altwässer, in denen wasserbaulichen Maßnahmen voraussichtlich nicht möglich sind, wird angeregt, Entlandungen und Entschlammungen durchzuführen. Weitere Maßnahmenvorschläge betreffen die randliche Freistellung durch die Rücknahme überschattender Gehölze, Röhrichtmahd, die Veränderung der landwirtschaftlichen Nutzung in der breiten Flutmulde um die Felberschütt sowie spezielle Artenhilfsmaßnahmen für das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Brenndolde. Für die überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche wird vorgeschlagen, die Vernetzung mit Gras- und Krautfluren zu verbessern und einige Gehölzstrukturen anzulegen. Ferner wird empfohlen, den ökologischen Landbau sowie andere ressourcenschonende Anbaumethoden sowohl im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz wie auch auf Boden- und Wasserschutz zu fördern. Im gesamten Gebiet sollte die Rehwilddichte verringert werden, um eine natürliche Verjüngung der Wälder ohne Zaun zu ermöglichen. Das Gutachten schließt mit Einzelmaßnahmenvorschlägen für die Baggerseen, den Donau-Damm, Hinweisen zur Besucherinformation und einer Prioritätenliste der Maßnahmenhinweise. |
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