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Wissenswertes zur Energiewende

Netzausbau

Hintergrund

Im Zuge der Energiewende sollen/müssen die Stromnetze verstärkt und ausgebaut werden. Um Strombüberschüsse von den Stromüberschussgebieten in Norddeutschland (Windstrom) in die prognostizierten Strommangelgebiete in Süddeutschland (Wegfall Kernenergie) zu leiten sollen nach derzeitigem Entwurf des Netzentwicklungsplans zwei Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen (HGÜL) gebaut werden. Die räumlichen Verläufe werden als Korridore im Netzentwicklungsplan festgestellt.
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 26. April 2021 den Entwurf des überarbeiteten Netzentwicklungsplan 2021-2035 (NEP) der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die durch die Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Bundesnetzagentur bei der weiteren Prüfung berücksichtigt. Am 14. Januar 2022 bestätigte sie den NEP.
Wie in den bisherigen Netzentwicklungsplänen wurde auch aktuell ermittelt, welche Maßnahmen aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers in den kommenden Jahrzehnten zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetze notwendig sein werden.
Durch die am 24. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und die darin enthaltene Verschärfung des Emissionsminderungspfades ändern sich auch die Rahmenbedingungen für die zukünfitgen Netzentwicklungspläne.

Textfassung

Bestätigung Netzentwicklungsplan 2021-2035

Kartographische Darstellung

Energieausweis: Wer muss was?

Fakten-Check der Energieberatung des VerbraucherService Bayern

Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse.

Petra Herzog, Expertin des VerbraucherService Bayern, Beratungsstelle Ingolstadt erläutert die Eckpunkte.

Was steht drin?

Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind, und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Petra Herzog „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.
„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Petra Herzog klar.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (www.dena.de/newsroom/energieeffizienz-expertenliste/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.
Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Petra Herzog.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung des VerbraucherService Bayern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherservice-bayern.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Im Sinne der Energiewende soll bis 2025 40 bis 45 Prozent unseres Stroms aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dieser Anteil soll bis 2050 auf 80 Prozent steigen.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 erstmals in Kraft trat, geschaffen. Ziel des EEG war es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms, den Markteintritt zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie in der Gesetzesfassung des EEG 2021 

Kommunales Energiemanagement (KEM)

Die Bedeutung des kommunalen Energiemanagements wächst stetig. Steigende Energiepreise sowie die damit verbundene Notwendigkeit der Energieeinsparung und der möglichst effizienten Nutzung der Energieressourcen sind wichtige Gründe dafür.

Strategisches Ziel eines KEM ist die Kostensenkung und die Verbrauchsoptimierung für Energie (Strom, Wärme, Wasser) in kommunalen Liegenschaften. So können z. B. mit Hilfe von intelligenten Zählern sog. "Smart Metern" Verbrauchsdaten automatisiert aufgezeichnet und an eine zentrale Meldestelle (Server) geschickt werden. Die Daten werden dort über ein Datenmanagementsystem kontinuierlich analysiert und archiviert.

So können Energieverbrauchswerte festgestellt werden und z. B. Schwachstellen der bestehenden technischen Anlagen entdeckt oder Optimierungspotentiale ermittelt werden. Oft kann durch gering-investive Maßnahmen der Betrieb der Anlage entscheidend verbessert werden. Beispielsweise können durch eine optimierte Leit- und Regeltechnik oder durch differenzierte Temperaturregelungen für Schulen und Bürogebäude (Heizen nach Stundenplan/ Arbeitszeiten) große Einsparungen, insbesondere auch im bereits sanierten Gebäudebestand erreicht werden.

Mit Hilfe eines intelligenten KEM können technische Möglichkeiten ausgeschöpft werden, durch die sich die notwendigen Systeminvestitionen unter Einbeziehung von Fördermitteln bereits nach 2 bis 3 Jahren amortisieren können. Zudem ist jederzeit eine lückenlose detaillierte Dokumentation der Verbrauchsdaten (Energiebericht) möglich.