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Ersatzdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II) nach Verlust/Diebstahl/Unleserlichkeit

Beschreibung

Fahrzeugdokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

sind verloren gegangen, wurden gestohlen oder sind unleserlich geworden, und Sie benötigen ein Ersatzdokument.
Der Verlust eines Fahrzeugdokumentes ist von demjenigen, der das Dokument verloren hat, unter Vorlage seines Ausweises bei der Zulassungsbehörde in einer Versicherung an Eides Statt zu erklären.
Die Versicherung an Eides Statt über den Verlust des jeweiligen Dokumentes kann bei einem Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar zur Niederschrift abgegeben werden. Der Fahrzeughalter beantragt die Ausstellung des Ersatzdokuments.
Bei Diebstahl ist die von der Polizei aufgenommene Diebstahlsanzeige vorzulegen.

Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) kann erst nach Ablauf des Aufbietungsverfahrens, in dem der Verlust bundesweit im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht wird, dem Verfügungsberechtigten ausgehändigt werden. Die Dauer des Verfahrens beträgt etwa drei Wochen.

Benötigte Unterlagen

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II

  • persönliches Erscheinen des eingetragenen Fahrzeughalters und desjenigen, der das Dokument verloren hat
  • Vorlage des gültigen Personalausweises/Reisepasses (Original) und Abgabe einer Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugdokuments zur Niederschrift, oder Vorlage einer Versicherung an Eides Statt, die bei einem Notar abgegeben wurde
  • ggf. Diebstahlsanzeige (von der Polizei aufgenommen)
  • noch vorhandenes Fahrzeugdokument
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
  • ggf. Vollmacht für Abholung der aufgebotenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Hinweis

Die Versicherung an Eides Statt kann nicht von Dritten bzw. bevollmächtigten Personen abgegeben werden (keine vertretbare Handlung).

Gebühren

Für die Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt ist eine Gebühr in Höhe von 30,70 Euro zu entrichten. Hinzu kommen die Gebühr für die Ersatzschein- bzw. Ersatzbriefausstellung von 11,10 Euro, ggf. die Briefaufbietungsgebühr (8,70 Euro) sowie Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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