Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe
Eine Hilfe bei Jugendgerichtsverfahren gemäß § 38 JGG
- berät und betreut Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach dem Strafverfahren
- ist Ansprechpartner, auch für Eltern, Verwandte und Freunde
- gibt Hilfestellung bei Problemen mit Familie, Wohnung, Ausbildung, Beziehung
- vermittelt bei Drogen- und Alkoholproblemen
- besucht inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft
- begleitet Jugendliche und Heranwachsende bei Gerichtsverhandlungen
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist Ansprechpartner für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, sie
- wird automatisch durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht informiert
- wird tätig, wenn Kinder (unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben
- spricht mit den jungen Menschen über die Straftat und ihre Lebenssituation
- informiert über das Strafverfahren und seine Folgen
- unterstützt bei Wiedergutmachungen und Schadensregulierung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt zwischen Jugendlichen / Heranwachsenden und Gericht
- hat im Jugendgerichtsverfahren ein Mitwirkungsrecht
- berichtet dem Gericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit; über Probleme, Zukunftspläne und Sozialprognose
- macht Vorschläge zur Anordnung von richterlichen Maßnahmen
- vermittelt die angeordneten Weisungen und Auflagen, Arbeitsstunden, pädagogische Maßnahmen und Bewährungshilfe
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird von Sozialpädagogen/-innen geleistet und
- ist erste Anlaufstelle wenn's passiert ist
- ermittelt nicht die Straftat – das erfolgt durch Polizei und Staatsanwaltschaft
- berät und klärt in der „Drucksituation“
- zeigt mögliche Wege auf
- erarbeitet gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen
- verurteilt nicht
- unterbreitet dem Gericht erzieherische Vorschläge
- arbeitet mit anderen Netzwerkpartnern zusammen, z. B. Freie Trägern, Schulen, Bewährungshilfe
Oft erscheint nach einer Straftat für junge Menschen und Eltern die Situation ausweglos. Das gegenseitige Vertrauen ist sehr belastet. Viele reagieren hilflos und verunsichert. Es kommt oft zu zusätzlichen Spannungen zwischen Eltern und Jugendlichen.
Das Gesprächsangebot gilt jungen Menschen und Eltern mit dem Ziel, Wege für eine Verbesserung der Situation zu finden.
Die Jugendgerichtshilfe im Amt für Jugend und Familie ist in jedem Stadium des Strafverfahrens Ansprechpartner.
Informationen aus dem Behördenwegweiser
Kontakt
Adolf-Kolping-Straße 10
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Fax: 0841 305-45759
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Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen.