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Antragstellung und Unterlagen

Dem Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt sind folgende Unterlagen vollständig und fristgerecht vorzulegen:

  • Antragsformular (das amtliche Formular des Gesundheitsamtes ist zu verwenden)
  • vollständiger Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift versehen)
  • Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde (einfache Kopie)
  • Hauptschulabschlusszeugnis bzw. gleich- oder höherwertige Bildungsnachweise
    (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals vor Ort; Ausländische Bildungsnachweise sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Übersetzung durch eine staatlich anerkannte Stelle einzureichen; Kosten hierfür werden nicht übernommen. Die Vorlage von Nachweisen über den Besuch von Heilpraktikerausbildungseinrichtungen ist nicht erforderlich.)
  • Berufsurkunde als Physiotherapeut/in und Podologe/in
    (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals vor Ort; Ausländische Qualifikationsnachweise sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Übersetzung durch eine staatlich anerkannte Stelle einzureichen; Kosten hierfür werden nicht übernommen. Die Vorlage von Nachweisen über den Besuch von Heilpraktikerausbildungseinrichtungen ist erforderlich.)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)
    (Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt oder in Ihrer örtlich zuständigen Gemeinde zu beantragen. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck „Heilpraktikererlaubnis sowie die Zustellung direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt anzugeben. Bei Antragsstellung darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein; der Beleg über die Beantragung ist dem Gesundheitsamt am Tag der Anmeldung vorzulegen.)
  • Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher, d.h. physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Berufsausübung als Heilpraktiker/-in bzw. Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie geeignet sind
    (Das Gesundheitszeugnis kann jede/-r niedergelassene Ärztin/Arzt – Ausnahme Zahnärztin/Zahnarzt – ausstellen. Es ist das Formblatt des Gesundheitsamtes (s. Antragsformular) zu verwenden; die Untersuchung darf bei Antragsstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.)
  • Nicht EU-Staatsangehörige haben eine gültige Aufenthalts- wie auch Arbeitserlaubnis nachzuweisen.
    (Ist der/der ausländische Antragsteller/-in nicht berechtigt, im Bundesgebiet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann die Erlaubnis versagt werden, da ein berechtigtes Interesse an deren Ausstellung fehlt.)
  • Für die Erlaubniserteilung auf Antrag, muss zusätzlich der Abschluss eines Psychologiestudiums (Diplom- oder Masterstudiengang mit Prüfungsfach „Klinische Psychologie“) für den sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie bzw. ein Zertifikat über 60 erfolgreich absolvierte Unterrichtseinheiten zum sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie/Podologie vorgelegt werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:

  • ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie, Podologie oder Physiotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben.
  • Erklärung über die erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in Ingolstadt, sofern Sie keinen amtlichen Wohnsitz im Stadtgebiet Ingolstadt haben (einschl. entsprechender Nachweise, z.B. Mietvertrag über Praxisräume, schriftl. Bestätigung einer bestehenden Praxis über eine Anstellung/Zusammenarbeit nach bestandener Prüfung, etc.)