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Bildung und Teilhabe

Voraussetzungen: 

Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.

Weitere Informationen unter:

Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

Zu beantragen bei:

Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Bürgergeld) 
Adolf-Kolping-Straße 10 
85049 Ingolstadt 
 
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10 
85049 Ingolstadt

Formulare:


Ferienbetreuung für Kinder

Voraussetzungen: 

Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.

Zu beantragen bei:  

Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10 
Raum: 330
85049 Ingolstadt 

Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de

Formulare:      

erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie

Besonderheiten:

Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.