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Saisonkennzeichen

Beschreibung

Ihr Fahrzeug ist ganzjährig zugelassen und Sie möchten nun ein Saisonkennzeichen, um das Fahrzeug lediglich für einen regelmäßig wiederkehrenden Zeitraum im Jahr zu nutzen (§ 10 Abs. 3 FZV).
Der Saisonzeitraum wird auf die Kennzeichenschilder geprägt.
Wenn Sie bereits ein Saisonkennzeichen haben, können Sie den Betriebszeitraum ändern und ggf. wieder auf ein ganzes Jahr ausdehnen.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. alter Fahrzeugbrief zum Umtausch
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Saisonkennzeichen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Vorlage des Prüfberichts)
  • SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
  • bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
  • zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei Saisonvergabe im Rahmen der Neuzulassung oder Umschreibung werden die dort genannten Unterlagen benötigt.

Formulare/Links

Hinweise

Saisonkennzeichen können mit einem Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten vergeben werden.

Eine besondere Regelung besteht für die Fälligkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung. Sofern die Termine während des Ruhezeitraums ablaufen, können die Untersuchungen im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden.

Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und es muss abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.

Bei einem zugeteilten Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums ggf. nur mit einem Kurzzeitkennzeichen für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten bewegt werden.

Gebühren

Die Grundgebühr für die Vergabe eines Saisonkennzeichens und Änderung des Betriebszeitraumes außerhalb eines Zulassungsvorgangs beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Bei Vergabe eines Saisonkennzeichen in Zusammenhang mit einem Zulassungsvorgang (zum Beispiel Neuzulassung, Umschreibung) wird die Gebühr des Zulassungsvorgangs berechnet.

Online-Verfahren

Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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