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Hygieneaufsicht

Kaum ein Aufgabengebiet wird so rasch mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und dadurch mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung gebracht wie die Hygieneaufsicht.
Die Beachtung von Hygiene-Empfehlungen und -Richtlinien im täglichen Leben, im Bereich der Wasserversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen, Heimen, Krankenhäusern, Praxen oder anderen Tätigkeitsbereichen, in welchen es zum Kontakt mit menschlichen Körperflüssigkeiten kommen kann ist für den Infektionsschutz der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung.

Verschiedene Gesetze und Verordnungen (Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung, Bayerische Hygieneverordnung, Gesundheitsdienstverordnungsgesetz, usw.) weisen hierbei dem Gesundheitsamt eine Schlüsselfunktion zu, auf Grund welche regelmäßige oder anlassbezogene Ortsbesichtigungen, Einsichtnahme in Hygiene- und Eigenkontrollpläne oder Untersuchungsprotokolle, aber auch Probennahmen erfolgen. Die fachliche Bewertung der Überprüfung ergibt darauf die jeweiligen Empfehlungen beziehungsweise Forderungen zur Nachbesserung und Optimierung des vorgefundenen Hygienestandards und bestimmt die weitere Überprüfungsfrequenz.

Grundsätzlich wird zudem jede Überprüfungsmaßnahme dazu genutzt zu hygienebewusstem Verhalten zu motivieren und entsprechend auch zu informieren.

Weitere Informationen: 

Robert-Koch-Institut
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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