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Sondernutzungserlaubnis 

Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für die Aufstellung von Infoständen in der Fußgängerzone, Tischen und Stühlen, Warenständern, Plakaten und Werbetafeln vor Geschäften.

 

Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Entscheidend ist immer die Beurteilung des konkreten Einzelfalls. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig (mindestens ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Termin) mit dem Tiefbauamt in Verbindung zu setzen.

Hinweise zu Antragstellung & Gebühren

  • Antragstellung:
    Die Sondernutzung kann formlos beantragt werden. Der Antrag ist ggf. durch Vorlage von Lageplänen zu erläutern.
  • Gebühren:
    Die Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse werden nach dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung festgelegt. Neben der Sondernutzungsgebühr wird eine Bescheidgebühr nach Tarif-Nr. 630 des Kostenverzeichnisses fällig.

Sondernutzung in der Altstadt

Im Bereich der Altstadt sind besondere gestalterische Anforderungen zu beachten. Das Stadtplanungsamt berät Antragseller diesbezüglich und hält dazu nähere Informationen bereit.

 

>> Weitere Informationen zum Thema Sondernutzung im Behördenwegweiser