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Rote Dauerkennzeichen für Händler

Beschreibung

Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteile-hersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden (§ 41 Abs. 2 FZV).
Damit können nicht zugelassene Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Die Verwendung jedes Fahrzeuges ist in einem Fahrzeugscheinheft, das von der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum ausgegeben wird, zu dokumentieren. Es ist ein Fahrtennachweisheft (Aufzeichnungen) zu führen. In diesem ist jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt zu vermerken.


Benötigte Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag der Firmeninhaberin / des Firmeninhabers bzw. der verantwortlichen zeichnungsberechtigen Person mit Begründung. Bei Zuteilung an eine GbR ist zusätzlich die Benennung einer verantwortlichen Person durch alle Gesellschafter erforderlich.
  • Ausweisdokument (gültiger Personalausweis/Reisepass)
    - bei juristischen Personen einer verantwortlichen zeichnungsberechtigen Person (z.B. Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in)
    - Bei GbR von allen Gesellschaftern
    - Bei Einzelfirmen von der/dem Firmeninhaber/in
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung (bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug; bei GbR von allen Gesellschaftern)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (kann im Bürgeramt beantragt werden und wird von dort direkt an die Zulassungsstelle gesandt)
    - Bei juristischen Personen einer verantwortlichen zeichnungsberechtigten Person (z.B. Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in)
    - Bei GbR von dem von allen Gesellschaftern als verantwortlich benannten Gesellschafter
    - Bei Einzelfirmen von der/dem Firmeninhaber/in
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (erhältlich unter www.kba.de)
    - Bei juristischen Personen einer verantwortlichen zeichnungsberechtigten Person (z.B. Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in)
    - Bei GbR von dem von allen Gesellschaftern als verantwortlich benannten Gesellschafter
    - Bei Einzelfirmen von der/dem Firmeninhaber/in
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (für KFZ-Steuer)

Formulare/Links

SEPA-Lastschriftmandat

Hinweise

Das Fahrzeugscheinheft wird befristet ausgegeben und muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zusammen mit dem Fahrtennachweisheft (Aufzeichnungen) der Zulassungsbehörde zur Verlängerung vorgelegt werden.

Gebühren

Die Grundgebühr für rote Dauerkennzeichen für Händler beträgt 200,00 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel). Die Gebühr für ein Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen (Händler) beträgt 15,30 Euro.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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