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Die Zeremonie

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen, was Sie am Tag Ihrer Eheschließung beim Standesamt Ingolstadt erwartet und wie die Trauzeremonie abläuft.
 

Vor der Trauung

Bitte kommen Sie etwa 15 bis 20 Minuten vor dem vereinbarten Trautermin zur Trauung. Falls Sie Trauzeugen bestimmt haben, bringen Sie bitte das vom Standesamt anlässlich Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ausgehändigte Formular „Angabe von Trauzeugen“ ausgefüllt mit.
Bitte vergessen Sie (und Ihre Trauzeugen) den Personalausweis oder Reisepass nicht.
 
Wenn die Trauung im Alten Rathaus stattfindet (im Trauungszimmer oder im Historischen Sitzungssaal) legen Sie bitte die bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung an Sie ausgehändigte Sondergenehmigung zum Parken auf dem Rathausplatz sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs. Bitte beachten Sie dabei, dass nur für das Hochzeitsauto eine Parkgenehmigung für den Rathausplatz ausgestellt werden kann. Wir bitten Sie daher, Ihre Hochzeitsgäste rechtzeitig zu informieren, damit diese eine der zahlreichen anderen Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich nutzen können
 
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt Ingolstadt ist am Tag Ihrer Eheschließung vor Ort. Sie/er wird Sie und Ihre Gäste in den Wartebereich vor dem Trauungsraum begleiten. Dort werden Sie von Ihrer Standesbeamtin bzw. von Ihrem Standesbeamten begrüßt und hineingebeten.
 
Falls Sie einen Ringtausch wünschen, können Sie die Ringe zu Beginn der Trauung der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten übergeben. Sie/er wird den Ringtausch dann in die Zeremonie an geeigneter Stelle aufnehmen. Natürlich ist es dabei möglich, dass eine andere – Ihnen nahe stehende Person – (z. B. einer Ihrer Trauzeugen oder ein Kind) die Ringe im entscheidenden Moment für Sie bereithält.

Bestätigung Ihrer Daten

Am Anfang der Trauung wird Sie die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte fragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderung bezüglich Ihrer Daten ergeben haben, die Einfluss auf Ihre Ehefähigkeit haben könnten und somit die Durchführung der Trauung verhindern würden. Wir bitten Sie daher dringend, etwaige Änderungen, die sich nach der Anmeldung der Eheschließung ergeben haben, dem Standesamt unverzüglich - rechtzeitig vor der Eheschließung - mitzuteilen.

Die Trauung

Sobald festgestellt wurde, dass sich an Ihren Ehevoraussetzungen nichts geändert hat, wird die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte die Trauung mit einer Ansprache eröffnen.
 
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 Absatz 1 Satz 1 BGB). Die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte wird deshalb im Anschluss an die Ansprache die Eheschließenden einzeln und nacheinander befragen, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Mit dem Jawort beider Eheschließenden ist dann eine vor dem Gesetz gültige Ehe zustande gekommen.
 
Im Anschluss an einen eventuellen Ringtausch und den traditionellen Kuss liest Ihnen die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte die angefertigte Niederschrift über die Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten vor. Danach dürfen Sie und Ihre Trauzeugen diese Niederschrift unterschreiben. Sollten Sie beim Verlesen der Niederschrift wider Erwarten Unrichtigkeiten entdecken, melden Sie dies bitte gleich der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten, damit diese gegebenenfalls vor der Beurkundung im Eheregister korrigiert werden können.
 
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem die  Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte Sie zur Eheschließung beglückwünschen darf und Ihnen Ihre Eheurkunden, eventuell in einem Stammbuch, überreicht.
 
Aus Rücksichtnahme auf eine eventuell gleich im Anschluss stattfindenden weiteren Eheschließung bitten wir Sie, dass Ihre Gäste Ihnen außerhalb des Trauungszimmers gratulieren.
 
Die Trauungszeremonie nimmt in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten in Anspruch. Ein Sektempfang kann grundsätzlich nur außerhalb des Alten Rathauses bzw. Stadtmuseums stattfinden. Alles Dazugehörige (wie Stehtische, Gläser, Sekt) müsste Ihrerseits organisiert werden.  


Weitere Hinweise

  • Reisstreuen:
    Wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr sowie des Reinigungsaufwands darf weder in den Trauungsräumen noch davor Reis oder sonstiges unfallträchtiges „Material“ gestreut werden!

  • Bild- und Tonaufnahmen (auch Videoaufnahmen):
    Dürfen während der Trauung nur für private Zwecke erfolgen. Eine Veröffentlichung im Internet (z. B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitsrechts zumindest der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten grundsätzlich nicht gestattet. Die durch die jeweilige Standesbeamtin bzw. den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.

  • Rollstuhlfahrer:
    Falls Sie zu Ihrer Trauung Gäste im Rollstuhl einladen, teilen Sie uns dies bitte im Vorfeld (z.B. bei der Anmeldung der Eheschließung) mit, damit wir den Aufbau einer Rampe bzw. den Betrieb des Aufzugs organisieren können.

  • Rücksichtnahme und Pünktlichkeit:
    Da meist mehrere Trauungen zeitlich nacheinander stattfinden, bitten wir Sie darum, beim Feiern Rücksicht auf die anderen Brautpaare zu nehmen. Es ist uns auch ein wichtiges Anliegen, dass Sie und Ihre Gäste pünktlich zu der mit Ihnen vereinbarten Zeit erscheinen, um unnötige Verzögerungen für nachfolgende Hochzeitspaare zu vermeiden. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir nicht auf alle verspäteten Gäste warten können.  

Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen und unvergesslichen Hochzeitstag!