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Umweltbezogener Gesundheitsschutz - Umweltschadstoffe

Neben der Erfassung und Begutachtung medizinisch bedeutsamer Umweltbelastungen ist die Information und Beratung zu umweltmedizinischen Fragestellungen Aufgabe des Gesundheitsamtes (Art. 15 GDVG).

Die Umweltmedizin gilt als vorbeugende Medizin, die vordringlich darauf abzielt, direkte oder indirekte Beeinträchtigungen des Menschen durch Umweltschadstoffe abzuwenden und die dabei immer ein besonderes Augenmerk auf Risikogruppen wie Kinder und chronisch Kranke haben muss.

Ganz allgemein kann eine schädigende Umweltwirkung nur angenommen werden, wenn messbar, fühlbar oder auf andere Weise erkennbar physiologische Prozesse im Körper verändert werden. Die individuelle Belastung hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Belastungsdauer und -häufigkeit, oder dem Aufnahmepfad ab. Auch sind die chemischen Stoffeigenschaften, das Verteilungs- und Verstoffwechslungsmuster, die Wirk-Konzentration und toxische Schwellenkonzentration in jeder umweltmedizinischen Beurteilung zu berücksichtigen und machen die umweltmedizinische Beratung zu einer sehr komplexen und aufwändigen Aufgabe.

Diese Aufgabe wird im Gesundheitsamt durch die Ärztinnen und die Hygienekontrolleure wahrgenommen.

Weitere Informationen:

Bundesinstitut für Risikobewertung
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Umweltbundesamt
Fachinformationsdienst für Lebenswissenschaften, Umwelt und Gesundheit
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz