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Beschränkte Erlaubnis - auf Antrag

Beschränkte Erlaubnis – Psychotherapie

Neben der beschränkten Erlaubnis für Psychotherapie mit Überprüfungspflicht, gibt es die Möglichkeit der Erlaubniserteilung auf Antrag, ohne Durchführung einer schriftlichen oder mündlich-praktischen Überrüfung.
Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Psychologiestudiums (Diplom oder Master), wobei das Fach “Klinische Psychologie” Bestand der Abschlussprüfung gewesen sein muss.

Beschränkte Erlaubnis – Physiotherapie/Podologie

Physiotherapeuten/Podologen, die die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie/Podologie ausüben wollen, können eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen.


Die Erlaubnis erfolgt ausschließlich auf Antrag, ohne Durchführung einer schriftlichen oder mündlich-praktischen Überprüfung. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Vorlage eines Zertifikates über 60 erfolgreich absolvierte Unterrichtseinheiten zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie/Podologie basierend auf dem Curriculum des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) e.V., des Verbandes für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. und des Physiotherapieverbandes (VDB) e.V. (Stand 21.04.2016) und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten/Podologen.