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Wasserrecht; Herstellung eines Gewässers

Herstellung eines Gewässers mit teilweiser Wiederverfüllung des Gewässers und Rekultivierung auf den Grundstücken mit der Fl. Nr. 265 der Gemarkung Zuchering und den Fl. Nrn. 621 und 622 der Gemarkung Winden

Die Fa. Schmidmeyer GmbH Kies, Erdbau, Abbruch aus Bergheim beabsichtigt auf den Grundstücken mit der Fl. Nr. 265 der Gemarkung Zuchering sowie den Fl. Nrn. 621 und 622 der Gemarkung Winden Kies abzubauen. Daher hat die Fa. Schmidmeyer GmbH unter Vorlage von Planunterlagen des Planungsbüros Ecker, Dipl-Ing. Landschaftsarchitekt, Schrobenhausen das Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Herstellung eines Gewässers mit teilweiser Wiederverfüllung des Gewässers und Rekultivierung auf den Grundstücken mit der Fl. Nr. 265 der Gemarkung Zuchering und den Fl. Nrn. 621 und 622 der Gemarkung Winden beantragt.

Die beantragte Bruttoabbaufläche beträgt ca. 6,9 ha und die Nettoabbaufläche ca. 5,9 ha. Der Gesamtlagerstättenvorrat soll innerhalb von ca. 15 Jahren abgebaut werden. Die beantragte Fläche setzt das Abbaugebiet von den derzeit in Abbau bzw. Rekultivierung befindlichen Flächen (Fl. Nrn. 151-153 und 153/1 der Gemarkung Hagau sowie 617-619 und 620/1 der Gemarkung Winden) nach Osten bis zum nächsten Flurweg (Fl. Nr. 266 der Gemarkung Zuchering und Fl. Nr. 624 der Gemarkung Winden) hin fort. Die beiden Abbaugebiete werden durch den Flurweg (Fl. Nr. 145, Gemarkung Hagau und Fl. Nr. 620, Gemarkung Winden) getrennt.

Die Rekultivierung sieht die Gestaltung und Schaffung eines Landschaftssees mit teilweiser Wiederverfüllung vor, so dass eine 4,2 ha große Restwasserfläche verbleibt.

Die nachfolgenden Planunterlagen für dieses Vorhaben werden daher zur Einsichtnahme bis einschließlich 08.07.2024 veröffentlicht.

Im Weiteren liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 06.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024 bei der Stadt Ingolstadt, Umweltamt, Wagnerwirtsgasse 8, Zimmer 107 während der Dienststunden

vormittags Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
nachmittags Montag bis Dienstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann 2 Wochen nach der Beendigung der Auslegung, spätestens bis zum 22.07.2024, bei der Stadt Ingolstadt, Umweltamt, Wagnerwirtsgasse 8, 85049 Ingolstadt Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 68 Abs. 1 WHG einzulegen, können bis spätestens zum 22.07.2024 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz - BayVwVfG).

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten, auch solche für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.

Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachungen ersetzt werden. Nimmt ein Beteiligter am Erörterungstermin nicht teil, kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Der Erörterungstermin wird gesondert festgesetzt.