Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
Titel 3 - Rechtliche Betreuung (§§ 1814 - 1881) |
Untertitel 2 - Führung der Betreuung (§§ 1821 - 1860) |
Kapitel 3 - Vermögensangelegenheiten (§§ 1835 - 1860) |
Unterkapitel 4 - Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte (§§ 1848 - 1854) |
(1) 1Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einer Verfügung über
1. | ein Recht, kraft dessen der Betreute eine Geldleistung oder die Leistung eines Wertpapiers verlangen kann, | |
2. | ein Wertpapier des Betreuten, | |
3. | einen hinterlegten Wertgegenstand des Betreuten. |
2Das gleiche gilt für die Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung.
(2) 1Einer Genehmigung bedarf es nicht,
2Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend für die Eingehung einer Verpflichtung zu einer solchen Verfügung.
(3) 1Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a ist nicht anzuwenden auf eine Verfügung über einen sich aus einer Geldanlage ergebenden Zahlungsanspruch, soweit er einer Sperrvereinbarung unterliegt, sowie über den sich aus der Einlösung eines Wertpapiers ergebenden Zahlungsanspruch. 2Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d ist nicht anzuwenden auf eine Verfügung über einen Zahlungsanspruch, der einer Sperrvereinbarung unterliegt und eine Kapitalnutzung betrifft.
(4) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für die Annahme der Leistung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
und gesellschafts-
rechtliche Rechtsgeschäfte § 1853Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen § 1854Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte
Rechtsprechung zu § 1849 BGB
5 Entscheidungen zu § 1849 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 68/22
Nachlassverwaltung; Vertrag zugunsten Dritter, Rücktritt
- OLG Karlsruhe, 16.01.2023 - 14 W 112/22
Anfechtung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers
- LG Kassel, 17.03.2023 - 3 T 514/22
- BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
Entlassung als Vormund für ein Kind ; Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund ; ...
- VGH Hessen, 26.04.1989 - 10 TH 972/89
Verteilung von Asylbewerbern
Querverweise
Auf § 1849 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Voraussetzung für die Berufsausübung
- Bestellung
- § 20 (Rücknahme und Widerruf der Bestellung)