Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Häufig nachgefragte Links zur Europawahl 2024

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Dieses Bild zeigt Flaggen verschiedener Staaten. © Marcel Schauer - Fotolia.com / 40103765

Europawahl 2024: Am 19. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten

Bis zum 19. Mai 2024 können im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Weiterführende Themen

Dieses Bild zeigt eine bunte Deutschlandkarte. Bild von Gordon Johnson auf Pixabay

Parteiunterlagen zum Download

Auch die Führung der Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen gehört zu den Aufgaben der Bundeswahlleiterin. Diese Sammlung ist öffentlich einsehbar. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Bild der jeweiligen Parteien anhand der hinterlegten Satzungen und Programme machen zu können.

Folgende Parteien haben der Bundeswahlleiterin ihre Unterlagen übersandt.