Urkunden

Der Bereich Urkunden setzt sich aus den Abteilungen Historische Urkunden und Neuzeitliche Urkunden zusammen.
Die historischen Urkunden beinhalten zumeist die Verleihung von Rechten und Privilegien durch den Landesherrn, den Abschluss von Rechtsgeschäften (bis 1610) sowie die Verleihung von Doktortiteln u.ä. und reichen zurück bis ins Jahr 1275 (1309).
Etwa 2.300 Exemplare sind verzeichnet.

Die neuzeitlichen Urkunden setzen sich vornehmlich aus Einzelstücken wie beispielsweise Auszeichnungen für besondere Leistungen an Einzelpersonen oder Institutionen und aus den Notariatsurkunden über verschiedene Rechtsgeschäfte zusammen.
Dieser Bestand umfasst derzeit ca. 6.000 Stk.

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