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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Theresa Massinger: Wilhelm IV. (der Standhafte)

 
Foto: Stadtmuseum Ingolstadt
Wilhelm wurde am 13. November 1493 als Sohn Herzog Albrechts IV. und Kunigundes von Österreich, der Tochter Kaiser Friedrichs III. geboren. Neben seiner Vorliebe für Jagd und Turniere tat er sich vor allem durch seine politische Versiertheit hervor, die Bayern in dieser wichtigen Umbruchszeit vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit nachhaltig prägte. Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg um das Erbe Herzog Georg des Reichen konnte sein Vater 1505 Ober- und Niederbayern nach zweieinhalb Jahrhunderten wieder vereinen. Die Zeit der Teilungen Bayerns unter den herzöglichen Söhnen, die zu mehreren Nebenlinien und Teilherzogtümern geführt hatte, sollte damit vorüber sein. Albrecht IV. erließ deswegen 1506 das Primogeniturgesetz, das zukünftig den erstgeborenen Sohn als alleinigen Nachfolger bestimmen und das Herzogtum unteilbar machen sollte. Als Albrecht zwei Jahre später verstarb, übernahm Wilhelm die Regierung, jedoch bis zum Alter von 18 unter einem vormundschaftlichen Regiment seines Onkels Wolfgang und von sechs Landständen. Ab 1511 regierte er selbstständig mit seinem wichtigsten Berater Leonhard von Eck.

Schon bald offenbarte sich die Auseinandersetzung mit der bayerischen Landschaft, der ständischen Vertretung des Klerus, Adels und der Städte des Landes, die zu dieser Zeit ihren Höhepunkt an Macht und Einfluss auf die Politik erlangte. 1508 wurde ihnen in der Erklärten Landesfreiheit größeres Mitspracherecht zugestanden. Ein weiterer Konfliktpunkt offenbarte sich ebenfalls schon früh: Wilhelms Bruder Ludwig wollte sich nicht mit dem Primogeniturgesetz abfinden und forderte bald – unterstützt von den Landständen – die Mitregierung. Es kam darum zum Streit und ein Krieg zwischen den Brüdern drohte.

Am 14. Oktober 1514 einigten sich die beiden in Rattenberg: Ludwig sollte zunächst für drei Jahre über ein Drittel des Herzogtums mit der Residenz in Landshut regieren dürfen. Zudem musste Wilhelm auch die Mitherrschaft der Stände an der Regierung bis zu seinem 24. Lebensjahr anerkennen. Doch schon im November des Jahres söhnten sich Wilhelm und Ludwig aus und einigten sich auf eine gemeinsame Regierung; der Versuch der Stände, die Auseinandersetzung zur Ausweitung ihrer Macht zu nutzen, scheiterte damit.

Für den Zwist wurde der Berater und Hofmeister Hieronymus von Stauf verantwortlich gemacht. 1515 ordnete man einen Landtag für das kommende Frühjahr nach Ingolstadt an. Dabei sollte neben dem Hochverratsprozess gegen Stauf vor allem auch über den brüderlichen Vertrag über die Verlängerung der gemeinsamen Regierung, die Bestätigung der ständischen Freiheit, über den Eklat zwischen Sabina von Bayern und Ulrich von Württemberg und über ein neues „Landgebot“ verhandelt werden.

Am 24. April 1516 wurde schließlich die Bayerische Landesordnung erlassen. Doch noch weitere Reformen kamen durch Wilhelm auf den Weg: 1518 wurde eine Landrechtsreform erlassen, 1520 die Landesordnung nochmals erneuert sowie eine erstmals einheitliche Gerichtsordnung für Ober- und Niederbayern eingeführt. Bis zu seinem Tode sollten ihn danach insbesondere noch die Auseinandersetzungen um die Reformation beanspruchen, wobei er das Herzogtum stark mit einer dezidiert gegnerischen Haltung gegenüber den Thesen Luthers prägte.

Wilhelm verstarb am 7. März 1550 in München. Nachfolger wurde sein Sohn Albrecht V., der 1528 aus der Ehe mit Maria Jacobäa von Baden hervorgegangen war, – das Primogeniturgesetz war seitdem für das Herzogtum gültig und Bayern blieb in den weiteren Jahrhunderten ungeteilt.

Hans Wertinger (1465/70-1533), Wilhelm IV. © bpk/Bayerische Staatsgemäldesammlungen (Link)


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