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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald: Ablauf des Landtages

 
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516.

Der darin genannte Termin 20. Januar 1516 diente dazu, mit einem Ausschuss den Ablauf des Landtages zu koordinieren.
Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.

Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.

Ablauf, Themen und Beschlüsse der bayerischen Landtage sind durch die Protokolle überliefert.

31. März 1516

Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst.

Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen.

Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen.
Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.

1. April 1516

Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.

Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden.

Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.

Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann muss ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.


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