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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald: 21. – 27. April 1516

 

In der dritten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.

Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?

Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.

Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.

Am 25. April, dem Freitag nach St. Jörgen Tag einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.

Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“

Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.:
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“


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