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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald: Veröffentlichungen im Druck

 
Landesherrliche Verordnungen wurden bis ins späte 15. Jahrhundert in handschriftlicher Form nach den Regeln des Kanzleigebrauchs ausgefertigt. Die Nutzung der Neuerungen in der Druckkunst ist in der Münchner Kanzlei seit den 1480er Jahren nachweisbar. Vor allem die Landgebote und Ausschreiben der Herzöge erschienen in Druckform. Matthias Roritzer arbeitete als Dombaumeister in Regensburg und besaß eine kleine Hausdruckerei. Weitere professionelle Drucker jener Zeit waren Caspar Hochfeder in Nürnberg, Erhard Ratdolt, Johann Schobser und Anton Sorg in Augsburg und Johann Reger in Ulm.

Das Mandat, im Ursprung eine Urkundenform mit vereinfachter Titulatur, entwickelte sich zur bevorzugten gedruckten Form herzoglicher Anordnungen und Weisungen im Rahmen der Entwicklung des frühmodernen Staates. Die Notwendigkeit, diese Mandate in hohen Auflagen herzustellen, entstand vor allem im wiedervereinigten Herzogtum Bayern. Und es rechnete sich für einen professionellen Drucker, sich in München niederzulassen, wie z.B. Johann Schobser. Er profitierte nach seinem Wegzug aus Augsburg sehr bald von den Aufträgen des Münchner Hofes.

Die Publizierung und Verbreitung der Bestimmungen der Landesordnung wurden auf mehreren Wegen erreicht. Zunächst musste jedes Amt, das aufgrund der im Jahr 1507/08 durchgeführten Ämter- und Gerichtsorganisation bestand, ein Druckexemplar erhalten: Die Rentämter München, Landshut, Straubing und Burghausen bildeten die Verbindung zwischen den Landgerichten und der zentralen Hofverwaltung.

In den Hofmarken verhielt es sich anders: Die Hofmarksgerichtsbarkeit war den adeligen Landsassen vorbehalten. Sie sollten die landesherrlichen Gesetze umsetzen; dies variierte allerdings je nach den Interessen der Hofmarksherren.

Die Verbreitung der Landgebote und Landesordnungen durch Verlesen der Texte führte allenthalben zu Problemen. So entschieden die herzoglichen Amtleute, den Text in den Rathäusern und in den Tafernen (Wirtshäuser) anbringen zu lassen.

Die herzoglichen Beamten waren gehalten, die Einhaltung der Gebote zu überwachen und Berichte zu verfassen: Sie berichteten über schlechtes Bier in Traunstein und von vielen Verstößen gegen die Verordnung von 1516. Schuld war die Bierpreisbemessung der Landesherren, die angesichts der hohen Getreidepreise und der Qualitätsanforderung keinen Gewinn mehr zuließ. Die Beamten beklagten aber auch die Eigeninteressen der städtischen Räte, des Landadels und der Geistlichkeit. Sie reklamierten produktionstechnische Mängel, Unkenntnis der Bestimmungen der Landesordnung und prangerten die Bestechlichkeit der Amtleute an.


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