Logo Kurt Scheuerer, Ingolstadt Wissensspeicher zur Geschichte von Ingolstadt  
Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald:
Bedeutung der Landesordnung von 1516/1520

 
In der Entwicklung Bayerns zum frühmodernen Staat standen Landesherr und Landschaft in einem dualistischen Verhältnis. Privilegien der Landstände kollidierten häufig mit dem Anspruch des Landesherrn auf Alleinherrschaft.

Die Landesordnung von 1516 gilt als ein Symbol des dualistischen Ständestaates. Entstehung und Formulierung zeigen die deutliche Handschrift der Landstände. Sie drängen alle Jahre auf Abschaffung der Missstände und sind sich hierin mit dem Landesherrn einig. Doch in der Umsetzung der Bestimmungen der früheren Landesordnungen zeigten sie sich ambivalent und zögerlich. Innerhalb der Landschaft traten heterogene Interessensgruppen in Erscheinung.

Die Herzöge und ihre Ratgeber drängten auf die Modernisierung des Herzogtums, d.h. auf Einflussnahme über das Instrument der Polizeigesetzgebung. Leonhard von Eck verstand es, die Mitwirkung der Landstände zu umgehen und nutzte die Möglichkeiten der Mandate. Dieses wirksame Instrument der herzoglichen Einflussnahme zögerte die Neufassung einer Polizeiordnung bis 1524 hinaus. Musste sich Kaiser Karl V. in der Wahlkapitulation von 1519 verpflichten, nicht mittels Mandaten und Reskripten zu regieren und damit die Mitwirkung der Stände fest zu schreiben, hatten die bayerischen Herzöge freie Hand.

Das Großprojekt Landesordnung in den ersten Regierungsjahren berücksichtigte mehrere Faktoren:
  • Entgegenkommen der Landschaft
  • Rechtsvereinheitlichung des wiedervereinigten Herzogtums als eine Art Rahmengesetzgebung für den Erlass von Regelungen auf lokaler Ebene
  • Befriedung des Herzogtums und gemeinsamer Wahlmodus der vormals getrennten Landschaften
  • Modernisierung des Rechts nach dem Vorbild des römischen Rechts
  • Erste und materiell umfassende Kodifikation mit zentraler Bedeutung
  • Überschneidung der Landesordnung mit Landrechtsreform und Gerichtsreform
  • Neueinführung des Armenrechts, der Vormundschaft, des Mühlenwesens und der einheitlichen Gerichtsgebühren.

Das Werden eines neuen, vereinigten Herzogtums Bayern begann in Ingolstadt mit der Schaffung eines einheitlichen Rechtsgebietes, das Handel und Gewerbe nachhaltig förderte.


Siehe auch:

Impressum - - - Nachricht an den Gestalter der Seiten: Kurt Scheuerer
Zur Auswahl Stadtgeschichte Ingolstadt - - - Zur Auswahl Wissensspeicher Ingolstadt