Anzeigepflichten
Wer die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe oder Munition erlangt, ohne dass die Stadt Ingolstadt davon Kenntnis hat (Beispiel: Im Nachlass wird eine Waffe entdeckt) muss dies bei der Stadt Ingolstadt unverzüglich anzeigen.
Das Erwerben einer Schusswaffe aufgrund einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins sowie das Überlassen sind innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen.
Ebenso muss sofort angezeigt werden, wenn Waffen, Munition unbrauchbar gemacht werden oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen sind.