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Änderungen im Waffengesetz

Zum 01.09.2020 sind Änderungen des Waffengesetzes (WaffG) in Kraft getreten.

Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Vereinfachter Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralfeuerzündung durch Jäger (§ 13 Abs. 9 WaffG)
  • Begrenzung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) auf 10 Waffen (§ 14 Abs. 6 WaffG)
  • Dekorationswaffen – Altbesitz und Anzeigepflicht (§ 37d WaffG)
  • Salutwaffen – Bedürfnisnachweis und Eintragungspflicht (§ 37d WaffG)
  • Pfeilabschussgeräte – Bedürfnisnachweis und Eintragungspflicht (§ 58 Abs. 20 WaffG)
  • Neue wesentliche Waffenteile (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG)
  • Neue verbotene Waffen (Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.6 – 1.9 WaffG)
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Ingolstadt zur Verfügung:


Beabsichtigen Sie, im Rahmen der Amnestieregelung Waffen bei der Stadt Ingolstadt abzugeben, bitten wir um vorherige Terminabsprache.