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14.01.2021

Gebäudeabstände werden neu geregelt

Stadtrat berät über Abstandsflächensatzung

Bauen ist nicht nur teuer, sondern auch flächenintensiv. Die Bayerische Staatsregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt das Bauen günstiger, flächensparender und damit nachhaltiger zu machen. Im Dezember beschloss der Landtag dazu, die vorgeschriebenen Abstandsflächen zwischen zwei Gebäuden deutlich zu verringern, um wertvollen Boden besser zu nutzen.
Bisher muss die Entfernung von einem Gebäude zum Nachbargrundstück eine Wandhöhe betragen; bei Gebäuden, deren Außenwand höchstens 16 Meter lang ist, reicht eine halbe Wandhöhe. Ab dem 1. Februar sind laut Bayerischer Bauordnung nur noch vierzig Prozent der Wandhöhe als Abstand zum benachbarten Grundstück notwendig, in jedem Fall aber mindestens drei Meter.

Die Stadt Ingolstadt möchte allerdings die Abstandsflächen auf achtzig Prozent der Wandhöhe festsetzen und dazu eine neue Ortsrechts-Satzung erlassen. Diese Möglichkeit räumt der Freistaat Bayern seinen Städten und Gemeinden ein, wenn es der Erhaltung des Ortsbildes oder der Verbesserung der Wohnqualität dient. Schließlich sind die Freiflächen vor den Gebäuden wichtig für Belichtung, Belüftung und Besonnung der Gebäude und nicht zuletzt für ein friedliches nachbarschaftliches Verhältnis.
„Außerhalb der historischen Altstadt und der bewusst dichter geplanten Baugebiete ist die Siedlungsstruktur in Ingolstadt aufgelockert und von wertvollen Freiräumen geprägt. Das gilt für die ausgedehnten Wohnquartiere im Stadtkern ebenso wie für die dörflich anmutenden Stadtteile“, sagt Stadtbaurätin Renate Preßlein-Lehle. „Dieses Stadtbild wollen wir soweit wie möglich beibehalten.“
Die Verwaltung schlägt deshalb dem Stadtrat vor, für Ingolstadt grundsätzlich Abstandsflächentiefen von achtzig Prozent der Wandhöhe festzusetzen. Dies würde dazu beitragen den Bauflächenverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig die Ingolstädter Baustruktur zu erhalten.
Ausnahmen von der vorgeschlagenen Regelung stellen Gewerbegebiete und Bauquartiere mit Bebauungsplänen und eigenen Abstandsvorschriften dar. Auch das bestehende Schmalseitenprivileg, das eine Halbierung der Abstandstiefen vor zwei schmalen Gebäudewänden von nicht mehr als 16 Meter Länge erlaubt, soll erhalten bleiben.

Am kommenden Dienstag, 19. Januar, wird der Stadtrat in einer Sondersitzung über den Erlass einer solchen Satzung beraten. Diese soll, so wie die Änderung im Bayerischen Baurecht, bereits am 1. Februar in Kraft treten.
„Der Zeitplan ist durchaus sportlich“, so Preßlein-Lehle. „Aber wir wollen eine Kontinuität im örtlich wirksamen Abstandsflächenrecht gewährleisten.“