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Neues Parkkonzept nördlich der Altstadt

Anwohner können Parkausweis beantragen

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Viertels rund um die Eckstallerstraße, nördlich des Altstadtrings, erhalten in den kommenden Tagen Post von der Stadt. In ihrem Wohngebiet ändern sich nämlich die Parkregelungen. Ab dem 1. April darf dort werktags zwischen 8 und 18 Uhr nur noch mit einem Bewohnerparkausweis für längere Zeit geparkt werden. Für alle anderen gilt eine Parkhöchstdauer von zwei Stunden.
Dieses neue Parkkonzept wurde vom städtischen Amt für Verkehrsmanagement gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Quartier erarbeitet. „Für die Anwohner bedeutet die neue Regelung eine erhebliche Verbesserung“, meint Amtsleiter Johannes Wegmann. „Bisher stellen viele Autofahrer hier ihre Autos ab und gehen von dort aus zu ihren Arbeitsplätzen in der Innenstadt oder zu den nördlich gelegenen Firmen. Für die Anwohner selbst stehen dann nicht mehr genügend Parkplätze zur Verfügung.“
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden in den Straßen zwischen der Hindenburg- und der Nördlichen Ringstraße umfangreiche Erhebungen zum öffentlichen Parken durchgeführt. Im April 2019 wurden dann bei einer Anliegerversammlung den Bewohnern verschiedene Konzepte vorgestellt und gemeinsam mit ihnen diskutiert. Das überarbeitete Konzept, das auf den Anregungen der Bürger basiert, wurde schließlich im November im Rahmen einer Bezirksausschusssitzung vorgestellt.
Die neue Parkregelung gilt ab dem 1. April zunächst für ein Jahr. Wenn sich das Konzept bewährt, wird es auch danach bestehen bleiben bzw. auf die benachbarten Straßen ausgeweitet. „Denn schließlich wollen wir nicht, dass sich der Parkdruck einfach auf andere Straßen verlagert“, sagt Wegmann.
Er rät den Anwohnern der betroffenen Straßen – neben der Eckstallerstraße sind das die Han-, Aichinger-, Simon-Mayr-, Tonsor- und Händelstraße sowie der südliche Teil der Ringlerstraße – rechtzeitig die Anwohnerparkausweise bei der Stadt zu beantragen. Die Gebühr für einen solchen Ausweis beträgt pro Jahr 30 Euro.
„Wir rechnen damit, dass wir etwa fünf- bis sechshundert Anträge bekommen“, schätzt Stadtbaurätin Renate Preßlein-Lehle. „Deshalb kann es schon einige Zeit dauern, bis alle Ausweise ausgegeben werden können.“
Beantragt wird der Parkausweis beim Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation im Technischen Rathaus, Spitalstraße 3 (Zimmer 328), Telefon: 0841 305-2333 oder -2334, E-Mail: bewohnerparken@ingolstadt.de
Den Ausweis beantragen können alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer der oben genannten Straßen haben, einen Führerschein und ein eigenes Auto besitzen. Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: der Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein, eine Halterbestätigung (wenn der Halter eine andere Person ist), ggfs. Leasingunterlagen sowie ein Nachweis, dass kein Kfz-Abstellplatz / keine Garage vorhanden ist (z.B. Bescheinigung vom Vermieter oder Auszug aus dem Mietvertrag / Kaufvertrag).