Seiteninhalt
18.09.2018

Schäden bei Starkregen vorbeugen

Kommunalbetriebe informieren über Rückstauschutz

Die Auswertung des Starkregenereignisses vom 31. Mai dieses Jahres ergab, dass die Hauptursache für die aufgetretenen Gebäudeschäden mangelnder Rückstauschutz oder mangelhaftes Wissen darüber sind. 86 Prozent der gemeldeten Schadensfälle durch in ein Gebäude eindringendes Wasser, hätten mit geeigneten Schutzmaßnahmen vermieden werden können. Alleine 29 Prozent der Fälle hatten gar keinen Rückstauschutz, bei weiteren 23 Prozent war die Rückstausicherung defekt oder nicht abgesperrt.

Aus diesem Anlass möchten die Kommunalbetriebe nochmals informieren.
Bei Starkregen kann das Kanalnetz die großen Wassermengen nicht sofort vollständig ableiten und ist dafür auch nicht ausgelegt. Die Kanalisation und auch der Straßenraum wird als Regenrückhalt genutzt. Bei Starkregen kann sich das Abwasser bis in die private Entwässerungsanlage zurück stauen. Eine Rückstausicherung für Kellerabläufe unterhalb der Oberkante der Straßenoberfläche, der sogenannten Rückstauebene, ist daher zwingend notwendig.

Die Sicherung der Immobilie vor Rückstau liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Eine regelmäßige Wartung der Entwässerungsanlage sichert deren Funktionsfähigkeit.

Bei fehlender Rückstausicherung besteht in den meisten Fällen über die Wohngebäudeversicherung kein Versicherungsschutz. Auch Gebäudeöffnungen wie Lichtschächte, Kellerfenster oder Kellerabgänge, durch die das Regenwasser oberflächlich eindringen kann, sollten durch zum Beispiel eine einfache Umrandung geschützt werden.

Beim Starkregenereignis vom 31. Mai 2018 fielen hauptsächlich im Ingolstädter Norden innerhalb von 5 Minuten 13,3 Liter pro Quadratmeter. Die Feuerwehr rückte 268 Mal aus, der Bereitschaftsdienst der Kommunalbetriebe 112 Mal.

Weitere Informationen unter: www.in-kb.de