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09.08.2022

Aufbau einer Antidiskriminierungsstelle

Stadtrat beschließt zweijährige Pilotphase

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es im deutschen Grundgesetz. Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der sexuellen Ausrichtung etc ist sowohl in der nationalen als auch der supranationalen Gesetzgebung verboten. Auf Landes- und Kommunalebene gibt es seit 1996 das Bayerische Gleichstellungsgesetz und in Ingolstadt die Gleichstellungssatzung der Stadt Ingolstadt.
Dennoch besagt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) aus dem Jahr 2017, dass „35,6 Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung mindestens einmal in den vorangegangenen 24 Monaten Diskriminierung erlebt hatten“. Auch in ihrem aktuellen Jahresbericht konstatierte die ADS einen steten Anstieg der Beratungsanfragen aufgrund von Diskriminierung – beispielhaft stieg alleine 2020 die Anzahl dieser Anfragen innerhalb eines Jahres um fast achtzig Prozent auf insgesamt 6.383 Gesuche.
Integrationsbeiräte in Bayern äußern daher im Hinblick auf Politik und Verwaltung verstärkt den Bedarf, Konzepte für die Umsetzung von langfristigen strukturellen Maßnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln und zukünftig wirksamer gegen diese vorzugehen. Auf kommunaler, mit Ingolstadt vergleichbarer Ebene, verfügen die Städte Augsburg, Erlangen und Regensburg bereits über eingerichtete Antidiskriminierungsstellen.

Thematisch erfassen Antidiskriminierungsstellen ein breites Spektrum von potenziellen Diskriminierungsgründen:
• ethnische Herkunft
• Geschlecht oder sexuelle Identität
• sozialer Status
• Alter
• Behinderung
• Religion oder Weltanschauung

Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen multikulturellen Vielfalt und der damit einhergehenden Diversität der Bevölkerung Ingolstadts kommt der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle eine große Bedeutung zu. Erst durch systematisches Erfassen und Dokumentieren von Diskriminierungen kann deren exakter Umfang bestimmt werden, was wiederum Grundvoraussetzung für Handlungsempfehlungen und gezielte Maßnahmen ist.
Eine Antidiskriminierungsstelle ermöglicht es Politik und Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Services anzubieten: Betroffenen kann hier Schutz gewährt und durch Informations- und Beratungsleistung direkt geholfen werden. Darüber hinaus wird bereits durch die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle seitens der Stadt ein gleichermaßen deutliches wie öffentlichkeitswirksames Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt. Sie fördert so das diskriminierungsfreie Gemeinwesen sowie den sozialen Frieden der Stadt – und erhöht damit einhergehend deren Attraktivität.

Erforderlich für die Tätigkeit in einer Antidiskriminierungsstelle ist ein breites Fachwissen im sozialen, beraterischen und rechtlichen Bereich. Wichtig sind auch ein hohes Maß an Vernetztheit, sozialer Kompetenz und kommunikativer Stärke. Die Antidiskriminierungsstelle agiert politisch neutral, steht aber gleichzeitig im Fokus des politischen und öffentlichen Interesses. Damit einhergehend sind bei allem Handeln die fallbezogenen Themen und Aktivitäten der Stadt transparent aufzubereiten, es ist kontinuierlich zu informieren und es sind konkrete Erfordernisse zu Veränderungen sichtbar zu machen. Die Antidiskriminierungsstelle ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, da die Diskriminierungsfelder in alle Lebensbereiche hineinwirken.

Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes sind insbesondere der mögliche Aufbau und die Ausgestaltung einer Antidiskriminierungsstelle zu erarbeiten. Dabei soll sich über die Projektlaufzeit von zwei Jahren zeigen, wie oft und in welchem Ausmaß eine kommunale Antidiskriminierungsstelle von der Stadtgesellschaft angenommen wird.
Die Aufgabe übernimmt nun Barbara Deimel, eine der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ingolstadt.