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13.08.2020

Unterstützung für Schule und Freizeit

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Gerade jetzt vor dem Start des neuen Schuljahres kommen auf Eltern wieder erhebliche Kosten zu, etwa für Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung und Mittagessen in der Schule oder Kita. Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können unter anderem für die oben genannten Leistungen finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Bezuschusst werden auch Kinder- und Jugendfreizeiten, so werden für Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahren in tatsächlicher Höhe übernommen.

Für die Schulausstattung erhalten die Schüler 150 Euro pro Schuljahr. Damit soll die Anschaffung von Schultasche, Stifte, Hefte, Bastelmaterial etc. unterstützt werden. Schüler mit Lerndefiziten, die Unterstützung benötigen, erhalten die Kosten für eine angemessene Lernförderung. Voraussetzung ist, dass das Erreichen der wesentlichen Lernziele oder eines ausreichenden Leistungsniveaus gefährdet ist.

Bietet eine Schule oder eine Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen an, so werden die Kosten hierfür in voller Höhe übernommen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können zudem pauschal 15 Euro monatlich für Vereins, Kultur- oder Ferienangebote erhalten, wenn sie bei Musikunterricht, Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen. Gerade wenn das Teilhabebudget bisher noch nicht in Anspruch genommen wird, stehen mindestens 90 Euro als Zuschuss für Freizeit zur Verfügung.

Grundsätzlich dienen Schulferien natürlich der Erholung. Andererseits können sie aber auch zum Teil genutzt werden, um – gerade nach diesem schwierigen Schuljahr – schulische Defizit abzubauen und mit verbesserten Grundlagen ins neue Schuljahr zu starten. So können über das Bildungs- und Teilhabepaket auch in den Ferien die Kosten für die Nachhilfe übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel der Vermerk „Vorrücken auf Probe“ auf dem Jahreszeugnis. Lernförderung kann auch in Betracht kommen, wenn Schülerinnen und Schüler in einen von ihnen allein nicht aufzuholenden Rückstand geraten sind. Hier sind die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheiden.

Viele weitere Informationen sowie Flyer und Videos (teilweise auch in Fremdsprachen) zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie unter www.jobcenter-ingolstadt.de.