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Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtung sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Anmeldung - auch online möglich

Anmeldung - auch online möglich

Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt jederzeit, auch während des laufenden Schuljahres, möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei.
In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.
Die angegebenen Kurszeiten gelten für das Schuljahr 2022/23.

Die Ferien- und Feiertagsregelung wird wie in den allgemeinbildenden Schulen geregelt.

Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können Sie dies im Sekretariat vornehmen.

Online-Anmeldung

Hier geht's zur Online-Anmeldung

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Musikschule - Anmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
    Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt jederzeit, auch während des laufenden Schuljahres, online möglich. In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.

Änderungen, Ummeldung, Kündigung

Änderungen, Ummeldung, Kündigung


Änderung

Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.

Ummeldung


Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.

Kündigung


Eine Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail an musikschule@ingolstadt.de oder Fax 0841 305-1909) im Sekretariat der Musikschule erfolgen und ist im laufenden Schuljahr mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. und 31.7. möglich.
Das heißt, für den 31.12. muss bis zum 19.11. die Kündigung vorliegen, für den 31.3. bis zum 17.2. und zum 31.7. muss eine Kündigung im Sekretariat bis zum 19.6. eingegangen sein.

Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Gebühren

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht.

Auszug aus der Satzung, Gebührensatzung und Schulordnung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Ermäßigungen für Familien

Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent

Mehrfächerbelegung

Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.

Sozialermäßigung

Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe angerechnet.

Satzung

Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Mietinstrumente

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (monatliche Mietgebühr: 18 Euro, kleine Größen von Streich- und Blasinstrumenten,Gitarren und Akkordeons: 11 Euro).

Kündigung

Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung des Schülers oder seines Vertretungsberechtigten beendet werden.

Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Für die hohe Qualität der bayerischen Musikschulen bürgt die Mitgliedschaft im Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM). Eine Musikschule im VBSM, zu der auch die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule gehört, erfüllt bestimmte Anforderungen sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte als auch im Angebot der Unterrichtsfächer. Zu diesem Unterrichtsangebot gehören die elementaren Musikpädagogik, ein umfassender Instrumental- und Vokalunterricht und die Ensemblefächer. Musikschulen sind so zum Fundament der Musikkultur geworden. Für Musikunterricht ist die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule also die kompetente Anlaufstelle in Ingolstadt.

Kosten

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

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