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Antrag auf Schwer⋅Behinderten⋅Ausweis in Leichter Sprache

Was ist eine Behinderung?

Das Wort Behinderung wird im Gesetz erklärt.

Das Gesetz heißt Sozial⋅Gesetz⋅Buch 9.

Die Abkürzung dafür ist SGB 9.

Behinderung bedeutet:

Ein Mensch kann etwas gar nicht oder schlechter

als die meisten anderen Menschen in seinem Alter:

Zum Beispiel: Schlechter sehen, hören oder gehen.

Darum kann er vieles nicht so tun,

wie es Menschen ohne Behinderung tun können.

Man sagt: Er hat eine Behinderung.

Wichtig ist: Die Behinderung dauert länger als 6 Monate


Wer bekommt einen Schwer⋅Behinderten⋅Ausweis?

Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.

Eine leichte Behinderg ist zum Beispiel:

Wenn man beim gehen leichte Probleme hat.

Eine schwere Behinderung ist zum Beispiel:

wenn mann gar nicht gehen kann.

Wie schwer eine Behinderung ist,

bestimmt das Versorgungs⋅Amt.


Wo gibt es den Antrag?

Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Den Antrag erhalten Sie beim Bürgeramt.


Adresse Bürgeramt:

Neues Rathaus – Erdgeschoss links neben dem Eingang
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt


Oder Sie können den Antrag auf dieser Internet-Seite finden:

www.schwerbehindertenantrag.bayern.de


Wo geben Sie den Antrag ab?

Bürgeramt Ingolstadt
Neues Rathaus – Erdgeschoss links neben dem Eingang
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

 

Für Oberbayern:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg

Telefon: 0941 7809-4100
Fax: 0941 7809-1411
E-Mail: opf-3@zbfs.bayern.de


Was steht im Schwer⋅Behinderten⋅Ausweis ?

Im Schwer⋅Behinderten⋅Ausweis stehen viele Zahlen und Zeichen.

Für den Grad der Behinderung benutz man Zahlen:

20 bedeutet: eine leichte Behinderung

100 bedeutet: eine schwere Behinderung

 

Die Zahl heißt: Grad der Behinderung.

Die Abkürzung dafür ist: GdB.

Zum Beispiel:

Eine Zahl über 50 bedeutet:

Sie sind schwer⋅behindert.

Im SchwerBehindertenAusweis stehen auch MerkZeichen.

Das sind Buchstaben.

Die Merkzeichen zeigen,

dass man eine besondere Behinderung hat.

Die Buchstaben heißen zum Beispiel:

  • der Buchstabe G: Sie haben große Probleme im StraßenVerkehr.
  • der Buchstabe H: Sie brauchen viel Hilfe von anderen Menschen.

Wenn diese Buchstaben in Ihrem Ausweis stehen:

Dann können Sie noch zusätzliche NachteilsAusgleiche bekommen.

Zum Beispiel:

Sie können kostenlos mit dem Bus und der Bahn fahren.

Oder jemand kann Sie begleiten ohne zu bezahlen.


Welche Merkzeichen gibt es?

G Der Buchstabe G bedeutet:

Sie haben große Probleme im StraßenVerkehr

Zum Beispiel: weil Sie gehbehindert sind oder

weil Sie ein schweres inneres Leiden haben oder

weil Sie schlecht sehen oder hören können.

B Der Buchstabe B bedeutet: BegleitPerson.

Sie dürfen eine Begleitperson mitnehmen.

Zum Beispiel: weil Sie im Bus wegen Ihrer Behinderung immer Hilfe brauchen und wenn im Ausweis auch diese Merk-Zeichen stehen: G, H, GI


aG Der Buchstabe aG bedeutet:

außergewöhnliche GehBehinderung.

Das bedeutet: Sie können sehr schlecht gehen.

Zum Beispiel: Sie können gar nicht oder sehr schlecht gehen: wie Menschen ohne Beine


H Der Buchstabe bedeutet: Hilflose Person

Das bedeutet: Sie brauchen viel Hilfe im Alltag


RF Der Buchstabe RF bedeutet: Rundfunk

Wenn dieses Zeichen in Ihrem Ausweis steht:

Dann bezahlen Sie weniger RundfunkBeitrag für das Radio hören und Fernsehen schauen.


BI Der Buchstabe BI bedeutet Blind

Dieses Zeichen erhalten Sie, wenn Sie gar nichts sehen können.

 


GI Der Buchstabe GI bedeutet: Gehörlos.

Das Zeichen bekommen Sie, wenn Sie gehörlos sind.


Wie und wo kann ich den Ausweis verlängern?

Auf der VorderSeite vom BehindertenAusweis steht:

Bis wann Ihr Ausweis gültig ist.

Sie müssen den Ausweis verlängern lassen:

Wenn Ihr Ausweis in 3 Monaten abläuft.

Das heißt: Wenn er in 3 Monaten nicht mehr gültig ist.

Zum Beispiel: Wenn Ihr Ausweis bis März gültig ist.

Dann müssen Sie ihn im Januar verlängern lassen.

Damit Ihr Ausweis verlängert werden kann.

Dazu müssen Sie einen Antrag an das VersorgungsAmt München schreiben.

Zentrum Bayern Familie und Soziales
-VersorgungsAmt München-
Bayerstraße 32
80335 München


Bilder:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013