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Gehörlose

Beratungsstellen für Gehörlose

Bezirk Oberbayern

Erste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung ist die Allgemeine Servicestelle des Bezirks Oberbayern. Von dort aus werden Ansprechpartner vermittelt und Informationen zur Sozialhilfe gegeben.

Servicestelle des Bezirks Oberbayern
Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Link zur Internetseite der Servicestelle

Broschüre «Teilhabe und Teilgabe« zu Thema Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern

Taubblinde

Fachdienst Integration taubblinder und hörsehbehinderter Menschen in Bayern

Der Fachdienst macht sich stark für die Verbesserung der Teilhabe taubblinder und hörsehbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Er berät und informiert hörsehbehinderte Menschen und deren Angehörige und vermittelt Taubblindenassistenten.

Taubblinden-Assistenzvermittlung:
Frau Hauf
Telefon: 089 551966-82 (Mo-Fr 09:00 bis 12:30 Uhr)
Fax: 089 551966-84
E-Mail: hauf@fachdienst-itm.de
Internetseite der Assistenzvermittlung

Homepage des ITM:
www.fachdienst-itm.de/

GVIUS e.V.

Der Gehörlosenverein Ingolstadt und Umgebung mit Sportabteilung e.V. möchte dazu beitragen, dass Kultur- und Bildungsprogramme barrierefrei werden und Menschen mit Hörbehinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Er bietet Beratung für Gehörlose, Bezugspersonen und Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen an.
Darüber hinaus gibt es für Vereinsmitglieder Freizeit- und Bildungsangebote, Selbsthilfegruppen sowie eine Sportabteilung.

Tel.: 0841 8850926
Fax: 0841 8852109
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0151 12300473 (Vereinsberatung)
Tel.: 0841 8850926
Fax: 0841 8852109
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Vereinsberatung)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Sozialberatung)
Website besuchen

Für Telefonate mit Frau Tiedemann
Handy: 069 900 160 333
Skype: oba gvius

Caritas

Beratungsstelle für psychische Gesundheit für Menschen mit Hörbehinderung

Sprechstunde für Hörbehinderte mit psychischen Problemen in Pfaffenhofen (und nach Vereinbarung in Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg).

Ansprechpartnerin:
Monika Hagn
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Caritas - Zentrum
Ambergerweg 3, 3. Stock, Zimmer 318
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441/ 80 83 41
Telefax: 08441/ 80 83 44
Email: monika.hagn@caritasmuenchen.de
oder spdi-pfaffenhofen@caritasmuenchen.de

Flyer der Beratungsstelle für psychische Gesundheit für Menschen mit Hörbehinderung

Sozialpsychiatrischer Dienst Pfaffenhofen
www.psychische-gesundheit-caritas-pfaffenhofen.de/de/beratung-zur-psychischen-gesundheit/beratung-fuer-menschen-mit-hoerbehinderung

Diakonie

Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung der Diakonie Ingolstadt

Die Servicestelle der Diakonie bietet für Betroffene und deren Angehörige Hilfe bei Behördengängen und Sozialberatung.
Öffentliche Stellen können sich beraten lassen, wie sie Hörbehinderten den Zugang zu ihren Einrichtungen erleichtern können. Außerdem wird Unterstützung bei der Bereitstellung inklusiver Angebote gegeben.

Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung
Regine Schindler, Soziale Beratung
Permoserstr. 82
85057 Ingolstadt
Mobil: 0162/4138820
E-Mail: regine.schindler@dw-in.de
Telefon: 0841 / 88 51 727
Fax: 0841 / 88 55 40 03

Internetseite der Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung der Diakonie Ingolstadt

Seelsorge

Gehörlosenseelsorge im Bistum Eichstätt

Referat: Pastoral für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner ist der Diözesanverantwortliche in der Pastoral für Menschen mit Behinderung
Pfarrer Alfred Grimm
Leonrodplatz 3, 85072 Eichstätt
Telefon: 08421 50-654
Fax Seelsorgeamt: 08421 50-9902654
E-Mail: behindertenpastoral@bistum-eichstaett.de

Internetseite der Gehörlosenseelsorge im Bistum Eichstätt

Evang.-Luth. Gebärden­sprachliche Kirchen-Gemeinde in Bayern

Auf der Internetseite der EGG Bayern könne Sie Sich über Gottesdienste in Gebärdensprache und andere Angebote der Gehörlosenseelsorge informieren.

Internet: egg-bayern.de

Notfall (Fax und Notruf-App) & Krankenhausaufenthalte

Notfallfax

Notfall

Für hör- oder sprechgeschädigte Menschen gibt es den Faxnotruf.
Das ausgefüllte Notfallfax wird, wie auch der Notruf per Telefon, ohne Vorwahl direkt an die Nummer 112 gesendet.

Informationen rund um das Notfallfax finden Sie auf der Internetseite zum Notruf 112 des Staatsministeriums des Innern oder auf der Homepage des Hörgeschädigten-Notrufes.

Autopanne

Der ADAC bietet ebenfalls die Möglichkeit, Hilfe per Fax anzufordern.

Die Broschüre „Informationen für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst“ zum richtigen Umgang mit hörgeschädigten Menschen gibt einige Hinweise, die in Notsituationen wichtig für die Kommunikation und Behandlung Hörgeschädigter sind.

nora - Notruf-App

Mit dieser App können Sie einen Notruf an die Feuerwehr, die Polizei und den Rettungsdienst absetzen, wenn Sie Einschränkungen in der Sprache oder im Hören haben.

Genauere Informationen finden Sie unter: nora - Notruf-App | Die offizielle Notruf-App der Bundesländer

Krankenhausaufenthalt und Arztbesuch

Tipps zum Verhalten für Gehörlose Patienten im Krankenhaus und Informationen für hörende Ärzte und Mitpatienten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosenbundes (DGB e.V.).

Tipps des DGB

Bei Arztbesuchen und im Krankenhaus haben Gehörlose ein Recht auf Gebärdensprache. Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher werden von der Krankenkasse oder dem Krankenhaus übernommen.
Informationen dazu im Menüpunkt Gebärdensprachdolmetscher

Umgang mit Gehörlosen (Tipps für hörende Ärzte und Mitpatienten)

Hinweise und Tipps für gelingende Kommunikation mit gehörlosen Patienten für Ärzte und Mitpatienten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosenbundes.

http://gesundheit.gehoerlosen-bund.de/der-gehoerlose-patient/

Gebärdensprachdolmetscher

Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

Hier finden Sie Informationen dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden und wer im jeweiligen Fall Kostenträger ist.

Informationen des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher Bayern e.V.:
In diesen Einsatzbereichen können bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Kosten für einen Dolmetscher übernommen werden.
Genauere Informationen können bei dem Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e.V. unter info@bgsd-bayern.de erfragt werden.
Internetseite des BGSD Bayern e.V.: www.bgsd-bayern.de

Informationsforum GIB-Auskunft der Gesellschaft Inklusion Bildung:
Diese Stellen können Kostenträger sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern in Textform und per DGS-Video .
Internetseite der Gesellschaft Inklusion Bildung: www.giby.de

Gebärdensprachdolmetscher finden

Vermittlungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher:
Dolmetscher-Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ)
Fr. Graf-Förster
Schwanthaler Straße 76/ Rgb.
80336 München
Telefon: 089 54-38110
Fax: 089 46227728
E-Mail: service@dbz-oberbayern.de
Internet: www.dbz-oberbayern.de

Die Liste mit den Gebärdensprachdolmetschern (Auszug) aus Oberbayern ist hier zu ersehen.

Für die Region Ingolstadt:
Ronja Tag (Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin) - derzeit in Mutterschutz
E-Mail: gsd.kunze@gmail.com
Mobil: 0176 64621509

Ann-Charlotte Dietz (Dolmetscherin für deutsche Laut- und Gebärdensprache B.A.)
E-Mail: dolmetschen@a-dietz.de
Mobil: 0157 36472639

Marion Kollmeier (Gebärdensprachdolmetscherin B.A.)
E-Mail: marion.kollmeier@t-online.de
Mobil: 0151 57667848

Nadine Bauer (Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin FH)
E-Mail: gsd.bauer@posteo.de
Mobil: 0151 65001686

VerbaVoice bei der Stadtverwaltung Ingolstadt

Dieses Video zeigt, wie VerbaVoice bei uns eingesetz wird:
www.youtube.com/watch?v=BUGNeSZr_wI

Wie kann ich VerbaVoice in Anspruch nehmen?

VerbaVoice ist ein Internet-Dienst zum Gebärden-Dolmetschen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:Überlegen Sie genau, ob Sie einen Gebärdensprachdolmetscher brauchen.

  1. Die Kosten für den Dolmetscher werden von der Stadt Ingolstadt nur dann bezahlt, wenn sie notwendig sind.
    Notwendig bedeutet, dass ein Sachverhalt sehr kompliziert und detailliert ist. Zum Beispiel bei einem Wider-Spruch, wenn ein Gehörloser einen Wider-Spruch einlegen möchte und dazu eine Nieder-Schrift vom Sachbearbeiter erstellt werden muss.
    Die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher werden nicht bezahlt, wenn nur ein Antrag zugeschickt werden muss. Anträge können wie bisher per Mail / Fax oder im Internet (www.ingolstadt.de/formulare) angefordert werden. Das Gebärden-Video erklärt, wann die Dolmetscher-Kosten gezahlt werden. https://giby.de/auskunft/kostentraeger
  2. Vereinbaren Sie mindestens 3 Tage vorher einen Termin. Schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail mit dem Thema an den Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter bestellt den Gebärdensprachdolmetscher bei VerbaVoice. Es ist wichtig, dass Sie das Thema nennen, damit der richtige Sachbearbeiter dabei ist.

In folgenden Ämtern ist VerbaVoice vorhanden:

Ausländerwesen:

Bitte den Sachbearbeiter anschreiben

Bürgeramt:  

Neues Rathaus, Erdgeschoss, Arbeitsplatz links neben Eingang, wechselnde Mitarbeiter
Terminvereinbarung unter: buergeramt@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1503 oder Fax: 0841 305-1501

Inklusionsbeauftragte:

Neues Rathaus
Zimmer 319, 3. Stock
Frau Braun
Terminvereinbarung unter: inklusion@ingolstadt.de
Telefon 0841 305-1205 oder Fax: 0841 305-491205

Jobcenter:

Bitte den Sachbearbeiter anschreiben

Wohnungsamt:

Bitte den Sachbearbeiter anschreiben


Kinder mit Hörbehinderung

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.

Der Verband setzt sich für die Belange von gehörlosen Kindern ein und unterstützt deren Eltern.
Auf der Website finden Sie viele Informationen für Eltern und andere Bezugspersonen hörbehinderter Kinder.

Infoflyer des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Flyer zum Beratungsangebot des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V

Flyer »Spaß am Lesen« des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Elternratgeber des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Deutscher Gehörlosenbund

Auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosenbundes finden Sie unter anderem Broschüren und Flyer zum Thema hörgeschädigte Kinder.

Freizeittipps für Gehörlose und Schwerhörige

Greta & Starks Kino-App

Diese App für Andriod und iOS ermöglicht ein Barrierefreies Kinoerlebnis für Hörgeschädigte. Sie erkennt den Beginn eines Filmes und zeigt Untertitel somit automatisch synchron zum jeweiligen Film an. Das Abspielen der Untertitel kann auch manuell gesteuert werden.

Informationen finden Sie auf der Website https://gretaundstarks.de/greta/

Kontakt
Greta & Starks Apps UG (haftungsbeschränkt)
Richard-Ermisch-Straße 13
10247 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 68 91 97 44
Fax: +49 (0) 30 68 91 97 50
E-Mail: info(at)gretaundstarks.de

deaftravel - Das Reisebüro für Gehörlose

Bei deaftravel können Privaturlaube und Gruppenreisen bei einem persönlichen Berater geplant und gebucht werden. Alle Rundreisen und Kreuzfahrten werden von einem Gebärdensprachdolmetscher begleitet.

Mehr Informationen finden Sie unter http://www.deaftravel.de/

Kontakt
Manuel Facchin und Julian Facchin GbR
Schatzbogen 33
81829 München

Tel.: 089 - 51 72 96 75
Fax: 089 - 51 77 72 86
E-Mail: info@deaftravel.de
Skype: deaftravel.de

Medien in Leichter Sprache

Die Stadtbücherei Ingolstadt hat eine Abteilung mit Büchern und einer Zeitschrift in Leichter Sprache. Diese finden Sie in der Hauptstelle im Herzogskasten im ersten Stock.

Hier finden Sie Infos zur Stadtbücherei in leichter Sprache

Zum Internetauftritt der Stadtbücherei


Auf der Internetseite nachrichtenleicht.de gibt es jeden Freitag die wichtigsten Nachrichten der vergangenen Woche in Leichter Sprache.
Nachrichtenleicht.de ist ein Angebot der Deutschlandfunk-Nachrichtenredaktion

Zur Website nachrichtenleicht.de


Tipps zum Umgang mit gehörlosen Menschen

Broschüre “Informationen für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst im Umgang mit hörgeschädigten Menschen“


Gebärdensprachdolmetscher; Beantragung einer Kostenerstattung


Corona: Informationen für Gehörlose und Menschen mit Höreinschränkung