Seiteninhalt

Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

Wohnberatungsstelle

Menschen möchten auch im Alter oder trotz Behinderung unabhängig und in Ihrer angestammten Umgebung wohnen bleiben.
Die Wohnberatungsstelle informiert über die technischen Voraussetzungen bei Wohnraumanpassungen und informiert über mögliche Förderungen und deren Voraussetzungen.

>> Hier geht's zu den Seiten der Wohnberatungsstelle

Kontakt

Tel.: 0841 305-2113
Fax: 0841 305-2158
Nachricht schreiben oder
Sicheres Kontaktformular
Raum: 033
Website besuchen

Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Bayernweit können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen.

Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Vor Ort arbeiten sie eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen.

Kein Ergebnis gefunden.

Kontakt

Tel.: 089 139880-80 (jeden 1. Freitag im Monat in Ingolstadt)
Fax: 089 139880-33
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen

Fördermöglichkeiten

Pflegekasse

Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuschüsse müssen vor Baubeginn bewilligt worden sein. Ändert sich die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.

Amt für Soziales / Kriegsopferfürsorge

Unter Umständen kann auch das Sozialamt oder die Kriegsopferfürsorge einen Zuschuss zur Barrierefreiheit gewähren.

Barrierefrei Bauen & Wohnen

Barrierefreies Bauen

Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen

Barrierefreie Wohnungen

Oberste Baubehörde

Flyer: Barrierefreies Wohnen - Mehr Wohnwert im Alltag
Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestalten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstverständlich wird.
Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestaltung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge.

Unter www.bestellen.bayern.de kann die Broschüre auf dem Portal der Bayerischen Staatsregierung heruntergeladen bzw. bestellt werden.

Wohnen

Wohnungsamt Ingolstadt