Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen
Beratung zum Thema Barrierefreiheit
Wohnberatungsstelle
Menschen möchten auch im Alter oder trotz Behinderung unabhängig und in Ihrer angestammten Umgebung wohnen bleiben.
Die Wohnberatungsstelle informiert über die technischen Voraussetzungen bei Wohnraumanpassungen und informiert über mögliche Förderungen und deren Voraussetzungen.
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Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2158
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Raum: 033
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Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Bayernweit können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen.
Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Vor Ort arbeiten sie eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen.
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80637 München
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Fördermöglichkeiten
Pflegekasse
Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuschüsse müssen vor Baubeginn bewilligt worden sein. Ändert sich die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.
Amt für Soziales / Kriegsopferfürsorge
Unter Umständen kann auch das Sozialamt oder die Kriegsopferfürsorge einen Zuschuss zur Barrierefreiheit gewähren.
Barrierefrei Bauen & Wohnen
Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen
Barrierefreie Wohnungen
Oberste Baubehörde
Flyer: Barrierefreies Wohnen - Mehr Wohnwert im Alltag
Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestalten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstverständlich wird.
Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestaltung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge.
Unter www.bestellen.bayern.de kann die Broschüre auf dem Portal der Bayerischen Staatsregierung heruntergeladen bzw. bestellt werden.