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29.03.2020

Corona-Regeln unbedingt einhalten

Konsequente Sanktionierung der Unbelehrbaren

Das bayerische Gesundheitsministerium hat einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Er steht allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung. Diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig. Die Bayerische Polizei ist ebenfalls informiert.

Für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund wird, ebenso wie für das Nichteinhalten des Mindestabstands ein Bußgeld von 150 Euro Bußgeld vorgesehen. Wer als Besucher ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung betritt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Im gewerblichen Bereich werden für das Öffnen von Ladengeschäften (ausgenommen sind solche des täglichen Bedarfs) oder eines Lokals (ausgenommen sind die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen) für den verantwortlichen Betreiber als Regelsatz 5.000 Euro vorgegeben.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert eindringlich, die Corona-Regeln unbedingt einzuhalten: "Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die Bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich auch vorbildlich an unsere Schutzregeln", ergänzte Herrmann. Es seien aber auch Leute dabei, die aus Unwissenheit oder schlimmer noch aus Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben verstoßen. "Bitte suchen Sie nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern, um beispielsweise die Ausgangsbeschränkung zu umgehen", rät Herrmann abschließend. "Damit können Sie sich und andere gefährden. Schalten Sie bitte immer Ihren gesunden Menschenverstand ein und bleiben Sie im Zweifel zuhause!"
"Jeder muss verstehen, dass es beim Coronavirus für viele Menschen um Leben und Tod gehen kann", erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml. Deshalb sei große Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich, um weitere Infektionen möglichst zu vermeiden.

Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus ist im Internet abrufbar.

29.03.2020, 11:30 Uhr