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15.05.2020

Grundsätzliche Maßnahmen bei Wiedereröffnung nach „Corona-Pause“ in der Gastronomie

Das Sachgebiet „Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz“ des städtischen Gesundheitsamtes weist angesichts der Wiederöffnung der Gastronomie (ab 18. Mai Außengastronomie) auf grundsätzliche Maßnahmen hin:

  • Bei Wiederaufnahme des Betriebs nach der „Corona-Pause“ sind die Wasserleitungen ausreichend zu spülen. Kalt- und Warmwasser getrennt, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.
  • Vor Inbetriebnahme der Getränkeschankanlage, muss diese gereinigt werden.
  • Es ist eine Überprüfung und ggf. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlagern erforderlich.
  • Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
  • Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal.
  • In Küchen, die während der Arbeitsabläufen die Abstandsregel von 1,5 m nicht einhalten können, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Plicht.
  • Die Mitarbeiter sollen über den richtigen Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung und allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult werden. Siehe www.infektionsschutz.de/coronavirus.html 

Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Gesundheitsministeriums für das Wiederhochfahren der Gastronomiebetriebe sind veröffentlicht. Der Link zum Hygienekonzept ist verfügbar über die Seiten der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/corona in der Rubrik „Informationen für Unternehmer“.

15.05.2020, 14:20 Uhr