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Mundschutzpflicht auf den Wochenmärkten

Seit dieser Woche gilt bayernweit auch auf Wochenmärkten die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnamenverordnung festgeschrieben. Demnach müssen sowohl die Kunden und Besucher, als auch die Verkäufer und Standbetreiber eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Im Vorfeld des Wochenmarkts am Mittwoch haben die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Gewerbeamtes auf dem Theatervorplatz entsprechende Schilder aufgestellt, die auf die neue Mundschutzpflicht hinweisen.

12.05.2020, 11:30 Uhr

12.05.2020