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Kita-Finder Ingolstadt

Anmeldung leicht gemacht

Mit dem Kita-Finder Ingolstadt können sich interessierte Eltern über alle Kindertageseinrichtungen unter freier und städtischer Trägerschaft informieren und sich bequem und einfach online für einen Krippen- oder Kindergartenplatz anmelden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre angegebenen Buchungszeiten eine hohe Verbindlichkeit haben. Vom 8. bis 20. Februar 2022 ist die Anmeldung für das Betreuungsjahr ab September 2022/2023 möglich.

Bitte beachten Sie: Alle bisherigen Anmeldungen werden zum 7. Februar 2022 im System gelöscht und verlieren ihre Gültigkeit. Bitte melden Sie sich in der Anmeldezeit vom 8.2. bis 20.2.2022 erneut an, unabhängig davon, ab wann Sie den Platz benötigen.

Alle Informationen zur Anmeldung für Betreuungsplätze:

Wie ist das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz?

Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung stellte im Jahr 2019 das Anmeldeverfahren auf Onlineanmeldung um. Ihre Kinder können vom 6. bis 21. Februar 2024 über den Kita-Finder Ingolstadt auf der Homepage der Stadt Ingolstadt angemeldet werden. Ab dem 4. März 2024 werden Plätze zugesagt. Bitte beachten Sie, dass Ihre angegeben Betreuungszeiten eine hohe Verbindlichkeit haben.

In welcher Kindertageseinrichtung die Kinder folglich angemeldet werden, steht den Eltern grundsätzlich frei. Es sollten aber auch Kindergärten und Krippen auf dem Weg zum Arbeitsplatz in die Überlegungen miteinbezogen werden.

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe Kinder aus dem Stadtgebiet Ingolstadt Vorrang vor Kindern aus angrenzenden Landkreisen. Wir empfehlen daher den Eltern, einen Kita-Platz in der jeweiligen Sitzgemeinde zu beantragen, da der Förder- und Rechtsanspruch an den Wohnort gekoppelt sind.

Nach der schriftlichen Zusage müssen die Eltern ebenfalls schriftlich binnen zehn Tagen die Annahme des Betreuungsplatzes bestätigen. Liegt bis zu diesem Termin keine schriftliche Bestätigung der Eltern vor, wird der Platz an ein anderes Kind weitervermittelt. Wenn Sie zunächst kein Platzangebot erhalten, bleiben Sie im Pool und weitere Kindertageseinrichtungen können Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot unterbreiten. 


Faltblätter mit dem Verzeichnis aller Kindertageseinrichtungen liegen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17, im Rathaus für Soziales, Adolf-Kolping-Straße 10 und im Eingangsbereich des Bürgeramtes, Rathausplatz 4, aus. Die Übersicht über die Kindertageseinrichtungen gibt es außerdem als Faltblatt zum Herunterladen:

Die Leistungsbeschreibungen der Städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auf unseren Internetseiten Kitas der Stadt Ingolstadt.

Bei Fragen zur Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an kita-finder@ingolstadt.de.

Wichtiger Hinweis: 

Für den Vertragsabschluss für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bitten wir Sie grundsätzlich, um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sollte Ihr Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geben Sie bitte Ihren Pass der beauftragten Person mit.

Kann ich mein Kind in mehreren Kitas anmelden?

Bitte melden Sie sich in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl über den Kita-Finder Ingolstadt an. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen zu priorisieren.

Wann und wo soll ich mein Kind anmelden?

Die Kita-Leiterinnen organisieren die Platzvergabe nach pädagogischen und gruppendynamischen Gesichtspunkten eigenverantwortlich. Bitte melden Sie Ihr Kind über den Kita-Finder auf der Homepage der Stadt Ingolstadt an. Sie können sich dabei in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl (freie und städtische Träger) direkt anmelden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das einzelne Profil der Einrichtungen im Kita-Finder Ingolstadt zu informieren.

Kann ich mein Kind auch außerhalb des Anmeldezeitraumes anmelden?

Eine Anmeldung unterjährig ist zu jedem Zeitpunkt über den Kita-Finder Ingolstadt möglich. Hierbei kann keine Garantie abgegeben werden, dass der Betreuungsplatz wohnort- oder arbeitsplatznah liegt.

Gesetzliche Grundlage:

Jedes Kind hat nach § 24 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommunen sind nach Art. 5 BayKiBiG verpflichtet, das Betreuungsangebot sicherzustellen.