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Tipps der Polizei

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de

Einbruchschutz

  • Verschließen Sie Fenster und Türen auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Halten Sie in Mehrfamilienhäusern Eingangs- und Kellertüren stets geschlossen.
  • Vorsicht, gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über verdächtige Feststellungen in Ihrer Wohngegend.
  • Pflegen Sie guten Kontakt zu Ihren Nachbarn.
  • Ersetzen Sie Ihren Schließzylinder bei Schlüsselverlust.
  • Deponieren Sie keine Schlüssel im Außenbereich Ihrer Wohnräume.
  • Rollläden sollten zur Nachtzeit – und nach Möglichkeit nicht tagsüber – geschlossen werden.
  • Öffnen Sie Türen nie bedenkenlos, nutzen Sie Türspion und/oder Sperrbügel.
  • Füllen Sie die Wertgegenstandsliste wegen der Versicherung und Fahndung aus.
  • Weitere Ratschläge finden Sie in den am Schluss genannten Broschüren.

Sicher zu Fuß in der Dämmerung und Nacht

  • Tragen Sie helle, reflektierende Kleidung.
  • Nutzen Sie Reflektierbänder (gibt es für Arme und Beine zum Klipsen z. B. in Sport- und Fahrradgeschäften).
  • Überqueren Sie die Straße möglichst nur in beleuchteten Bereichen.
  • Treten Sie nicht zwischen zwei geparkten Autos auf die Straße.

     

    Umgang mit Geldautomaten

    • Verdecken Sie die Eingabe der Geheimnummer mit Ihrer Hand oder der Geldbörse als Sichtschutz.
    • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.
    • Sieht der Automat nicht aus wie immer, melden Sie Auffälligkeiten umgehend einem Bankmitarbeiter.
    • Bleibt die EC-Karte im Schlitz stecken, rufen Sie sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse an und lassen Sie die Karte sperren.
    • Wischen Sie nach der Eingabe der PIN das Ziffernfeld kurz ab oder berühren Sie jede Taste, damit die Täter die PIN nicht anhand von Fingerspuren erkennen können.
    • Tipps und Infos (Video) gibt es unter www.kartensicherheit.de.
       

    So lassen Sie Ihre ec- oder Kredit-/Zahlungskarte sperren

    Eine gestohlene Zahlungskarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhandengekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.
    Veranlassen können Sie dies zu jeder Tages- und Nachtzeit unter folgenden zentralen Rufnummern:

    • Zentraler Sperrnotruf: Telefon 116 116 (kostenfrei)
    • EC-Karten: Telefon 01805 021021
    • MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040;international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111
    • VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440;international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994
    • American Express: Telefon 069 97971000
    • Diners Club: +49 7531 - 3633 111

    In der Regel fallen aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknetz und aus dem Ausland Kosten an! Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
    Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.

    Handy weg? Handeln Sie rasch!

    Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.

    • Zentraler Sperrnotruf: Telefon 116 116 (kostenfrei)
    • T-D1: Telefon 01803 302202
    • D2 Vodafone: Telefon 0800 172 1212
    • E-Plus: Telefon 0177 1000
    • O2: Telefon 01805 624357

    In der Regel fallen aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknetz und aus dem Ausland Kosten an! Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
    Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.

    Personalausweis weg?

    Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden. Das geht im Bürgeramt oder über den 24-Stunden-Sperrnotruf 0180-1-33 33.

    Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de/verlustfall nachzulesen. Der Ausweisinhaber ist zusätzlich verpflichtet, den Verlust seines Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.

    Sperren der Unterschriftsfunktion: Für den Fall, dass der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt wurde, muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden.

    "ACHTUNG: AUTODIEBE!"

    • Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst im Hellen und in der Nähe von anderen Fahrzeugen.
    • Lassen Sie Ihr Lenkradschloss immer einrasten!
    • Sie haben eine Diebstahlwarnanlage? Nutzen Sie diese!
    • Achten Sie auf das Blinklicht beim Verschließen des Fahrzeugs mit der Funkfernbedienung!
    • Mehr Infos: Faltblatt "Bremsen Sie Diebe rechtzeitig aus"

    Schutz gegen Fahrraddiebstahl

    • Schließen Sie Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrradsicherung an einen festen Gegenstand an, auch in Fahrradabstellräumen!
    • Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser sind tatsächlich geeignet.
    • Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen!
    • Mehr Infos: Faltblatt “FAHRRAD-DIEBSTAHL“

    Wenn Sie Opfer geworden sind

    In manchen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. In finanziellen Notlagen haben Sie nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt Ihr zuständiges Amtsgericht), unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch der WEISSE RING (Außenstellenleitung Ingolstadt) die finanziellen Aufwendungen.

    So können Sie das Erlebte besser bewältigen – Umgang mit der Angst  

    Erfahrungen mit Opfern von Einbrüchen zeigen immer wieder, dass den Betroffenen neben dem materiellen Schaden vor allem Verunsicherung und Angst zu schaffen machen. Probleme, die sich manchmal ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigen lassen. Gefühle der Verunsicherung ("Ich habe Angst, allein in der Wohnung zu bleiben") oder gar Selbstvorwürfe ("Wie konnte ausgerechnet mir so etwas passieren?") können die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig einschränken. Scheuen Sie sich nicht, Personen zu Rate zu ziehen, denen Sie sich anvertrauen können und die Ihre Ängste verstehen. Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten leisten neben den Ihnen nahe stehenden Personen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizierter Fachberatungsstellen oder sonstiger Hilfeeinrichtungen. Ein erster Schritt kann ein Anruf beim gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern (WEISSER RING) oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ingolstadt sein. Bei der Auswahl einer geeigneten Anlaufstelle ist Ihnen die Polizei gerne behilflich.

    Weitere Broschüren zum Herunterladen:

    • Kriminalprävention kompakt“ – eine Aufstellung von Infos zu Betrug, Computer- / Internetkriminalität, Diebstahl, Einbruch, Gewalt, Opferschutz, Sachbeschädigung / Graffiti, Sexualdelikte, Sucht / Drogen, Zivilcourage, Haustürgeschäfte, Fahrraddiebstahl, Zahlungskartenbetrug, Kraftfahrzeugdiebstahl, Taschendiebstahl, Trickdiebstahl, Kindesmisshandlung, Körperverletzung, Mobbing / Stalking, Politisch motivierte Kriminalität,
    • GANZE SICHERHEIT FüR UNSER VIERTEL“ Das Faltblatt enthält Informationen zur Nachbarschaftshilfe. Dabei wird in knapper Form beschrieben, was Verdachtsmomente für einen Wohnungseinbruch sein können, wie sich Nachbarschaftshilfe organisieren lässt, welche vorbeugenden Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch ergriffen werden können und in welcher Weise bei Erkennen von (möglichen) Straftaten reagiert werden sollte. Darüber hinaus ist ein Aufkleber mit dem Schriftzug "KEINBRUCH - meine Nachbarn schauen hin" enthalten, der herausgelöst werden kann. 
    • Die 38-seitige Farbbroschüre der Polizei zum Thema „Sicher wohnen - Einbruchschutz» (»Ungebetene Gäste«)" hält neben Verhaltenstipps auch viele technische Sicherheitsempfehlungen für Ihren privaten Wohnraum sowie Verweise zu (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe bereit.
    • Vertiefende Hinweise zum Thema „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen” gibt das Faltblatt „Alarmanlagen”.

    Die Medien der Polizeilichen Kriminalprävention erhalten Sie z. B. kostenlos bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Ingolstadt. Die Experten der Polizei stehen Ihnen dort zu allen Fragen rund um Ihre individuelle Einbruchsvorsorge mit Rat und Tat zur Verfügung.

    Fundierte Informationen gibt es auch im Internet unter www.k-einbruch.de oder besuchen Sie das Interaktive Musterhaus unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch.