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Wohngeld

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Vorübergehende Parkerleichterung für Umzüge, Anlieferungen, etc.; Beantragung

Sie haben keinen privaten Stellplatz, wohnen in einer stark beparkten Straße und brauchen eine freie Anfahrtszone für einen Möbelwagen, ein Lieferfahrzeug oder für einen anderen Zweck? Wenn Sie sich nicht selbst behelfen können, indem Sie rechtzeitig an der vorgesehenen Stelle ein eigenes Fahrzeug parken, benötigen Sie Haltverbotsschilder. 

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die Stadt Ingolstadt als zuständige Verkehrsbehörde die Genehmigung erteilt hat.

Antrag stellen

Beantragung eines vorübergehenden Halteverbotes für Umzüge, Lieferungen usw.

  • Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation
  • Bei besonderer Eilbedürftigkeit bitten wir um persönliche Vorsprache.
  • Für die Genehmigung erhebt die Stadt Ingolstadt eine Verwaltungsgebühr, die sich nach der Lage der Straße und nach der Zeitdauer der Aufstellung bemisst.
  • Die Schilder können beim Amt für Gebäudemanagement im Bauhof gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden.

Kosten

Für die Genehmigung erhebt die Stadt Ingolstadt eine Verwaltungsgebühr, die sich nach der Lage der Straße und nach der Zeitdauer der Aufstellung bemisst.

Die Schilder können beim Amt für Gebäudemanagement im Bauhof gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden.

Fristen

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist mindestens sieben Arbeitstage  vor Arbeitsbeginn zu beantragen. Die Halteverbote müssen mindestens mit einer Vorankündigung von 96 Stunden vor Beginn der Arbeiten fachgerecht aufgestellt werden. Nur so können Sie  die Parkverbote gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern auch durchsetzen und  Probleme vermeiden.

Verspätete Anträge können leider nicht berücksichtigt werden können.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Weiterführende Links