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Sportverein; Investitionskostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Sportvereine können für vereinseigene Anlagen Zuwendungen für erforderliche Neu-, Um-, Erweiterungsbauten sowie für die Generalinstandsetzung von bereits geförderten Sportstätten erhalten.

Investitionskostenzuschuss online beantragen

Für die Beantragung von Investitionszuschüssen für vereinseigene Anlagen steht das nachfolgende Formular zum Download bereit.

Über die Förderfähigkeit entscheidet die Stadt im Rahmen des allgemein gültigen Bewilligungsverfahrens. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Antragsunterlagen vollständig der Stadt vorliegen und das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt worden ist. Ein Rechtsanspruch über eine tatsächliche Förderung besteht nicht.

Grundlage der Zuschussberechnung sind die vorgelegten Kostenvoranschläge. Die hieraus ermittelten Baukosten werden in der Regel um eine Eigenleistungspauschale in Höhe von 25 Prozent der Baukosten gekürzt, es sei denn, der Verein leistet nachweislich im Zuge der Maßnahme Eigenleistungen in angemessenem Umfang oder Gewährleistungsansprüche sprechen gegen einen Abzug.

Bei Sportheimen werden nur sportlich genutzte Flächen gefördert; bei der Ermittlung der Baukosten werden auch die nicht förderfähigen Flächen berücksichtigt.

Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten und bemisst sich nach einzeln ermittelten zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug einer etwaigen anteiligen Vorsteuererstattung.

Für weitere Fragen zu Investitionskostenzuschüssen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Sport und Freizeit selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

zum Onlineantrag

Fristen

Anträge auf Förderung sind bis spätestens 1. Juni des laufenden Kalenderjahres beim Amt für Sport und Freizeit in schriftlicher Form zusammen mit den notwendigen Unterlagen bzw. Nachweisen einzureichen.

Nach diesem Termin eingereichte Anträge können für das Folgejahr keine Berücksichtigung finden.

Rechtsgrundlage