Seiteninhalt
01.10.2021

Der „graue Lappen“ hat ausgedient

Kein Führerschein auf Lebenszeit mehr

In den kommenden Jahren verschwindet ein Stück Nostalgie und ein Dokument, auf das viele stolz sind: der alte Führerschein. Bisher spielte es keine Rolle, ob das Foto auf dem labberigen grauen Papier aus den 50er Jahren stammt und der Besitzer nicht einmal mit viel Gutem Willen noch zu identifizieren war. Spätestens 2033 ist damit Schluss.

Ob „grauer Lappen“, „rosa Pappe“ oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2033 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies geschieht stufenweise, und die erste Frist endet bereits im Januar 2022. Doch welche Fristen gibt es genau, und für wen gelten sie? Hier ein Überblick.

Wie soll der Führerschein-Umtausch ablaufen?

Konkret existieren zwei Stufenpläne zum Führerschein-Umtausch: Da sind zum einen bundesweit 15 Millionen Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Bei ihnen läuft die erste Umtausch-Etappe bereits und soll bis 19.1.2022 abgeschlossen sein. Sie betrifft alle Fahrer/-innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sind bis 2023 dran, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024. Alle Jüngeren müssen ihren Führerschein bis 2025 tauschen. Und wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten.
Zum anderen gibt es 28 Millionen Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die erste Umtauschstufe für sie läuft bis 2026, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19.1.2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18.1.2013.

In Ingolstadt sind von der Umtauschaktion rund 66.000 Inhaber/-innen eines Papier- und 51.000 Inhaber/-innen eines Kartenführerscheines betroffen. Ab 2028 kommen dann noch diejenigen dazu, die ihren bereits befristeten Kartenführerschein nach dem 19.1.2013 bekommen haben.

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S.68)) sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, in den neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei Reisen ins Ausland kann es, je nach Ziel, zu erheblichen Problemen kommen.

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen

Alle, die ihren Hauptwohnsitz in Ingolstadt haben, wenden sich an:
Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle
Wiechertstr. 1, 85055 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1772 bis 1775

Der Führerschein sollte rechtzeitig getauscht werden, um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Termine zur persönlichen Vorsprache können einfach über www.ingolstadt.de/termin gebucht werden. Bei Problemen mit der Onlinereservierung ist die Telefonnummer 0841 305-1795 eingerichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt und wieviel kostet der neue Führerschein?
Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder einen Reisepass), ein biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) und der aktuelle Führerschein benötigt. Wenn der alte Papierführerschein nicht in Ingolstadt ausgestellt wurde, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde eingeholt.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro zzgl. 5,25 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause. Das erspart zusätzliche Wege und Wartezeit.