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17.08.2020

Eingeschränkter Publikumsverkehr und Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Verwaltung

Seit 16. März ist in allen Rathäusern und Dienststellen der Stadtverwaltung nur noch eingeschränkter Publikumsverkehr möglich.

Auf persönliche Vorsprachen in den Rathäusern und Ämtern soll soweit wie möglich verzichtet werden. Die erste Kontaktaufnahme mit den Ämtern und Dienststellen soll nur noch über die digitalen Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder dem Onlineauftritt der Stadt Ingolstadt erfolgen.

Die Kontaktdaten der jeweiligen städtischen Behörden sind auf der Homepage der Stadt Ingolstadt zu finden.

Zur Nutzung von Online-Dienstleistungen verweist die Stadt Ingolstadt auf das Onlineportal unter www.ingolstadt.de/online.

Falls persönliche Vorsprachen notwendig werden, müssen diese telefonisch angemeldet werden. Eine Vorsprache wird damit nur noch nach Terminvereinbarung möglich sein.

Die Telefonnummern der jeweiligen Dienststellen sind über die o. g. Internetseiten, eine Zusammenfassung der Nummern ist unter www.ingolstadt.de/Termin abrufbar.
Über diese Seite können mit ausgewählten Ämtern auch online Termine vereinbart werden. Für alle, die die Kontaktdaten ihrer persönlichen Sachbearbeiterin bzw. ihres persönlichen Sachbearbeiters kennen, erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme über die bekannten Telefonnummern.

Bitte beachten Sie bei Terminvorsprachen das Gebot zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, sie dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Beschäftigten, die für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung Ingolstadt sorgen.

Die Stadt Ingolstadt möchte dadurch erreichen, dass es zu keinen Menschenansammlungen in den Wartebereichen der Rathäuser und Dienststellen kommt. Über die Terminvereinbarungen sollen die Besucherströme gesteuert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur persönlichen Vorsprache in den städtischen Einrichtungen nur Personen berechtigt sind, die sich nicht in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, keine behördliche Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine grippalen Krankheitssymptome aufweisen.

15.03.2020, 17:00 Uhr
zuletzt aktualisiert: 17.08.2020, 11:00 Uhr