Seiteninhalt
25.03.2020

Friedhöfe für Besucher geöffnet

Regeln wie in öffentlichen Grünflächen

Nachdem am Montag kurzzeitig die drei großen städtischen Friedhöfe (Nord, Süd und West) für Besucher geschlossen waren, hat heute die Führungsgruppe Katastrophenschutz entschieden, dass sie bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geöffnet bleiben können.

Allerdings gelten für Besucher von Friedhöfen die gleichen Regeln wie in öffentlichen Grünflächen: Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Abstände zu anderen Personen sollen mindestens 1,5 Meter betragen.

Sollten sich, wie am Wochenende, die Berichte über die Ansammlung größerer Gruppen häufen, wären weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die kleineren Ortsteilfriedhöfe waren davon nicht betroffen und bleiben weiterhin geöffnet.

Beerdigungen sind von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen und finden statt, sofern sie sich auf eine Trauergesellschaft von höchstens 15 Personen des engsten Familienkreises beschränken. Ein Antrag kann auch über die Bestattungsunternehmen gestellt werden. Aussegnungshallen können derzeit nicht benutzt werden.

Zu Trauungen teilt das Standesamt mit: Standesamtliche Eheschließungen finden weiter statt, sofern die Paare das wünschen. Die Hochzeitsgesellschaft darf aber max. aus dem Brautpaar, den Trauzeugen und ggf. einem Dolmetscher bestehen. Die Brautpaare werden rechtzeitig davon informiert