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17.04.2020

Gemeinsam stark in der Krise

  • Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld
  • Verstärkung für systemrelevante Unternehmen
  • Helferinnen und Helfer in der Landwirtschaft

Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die von der Bundesregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen und Hilfspakete sind angelaufen und sollen helfen, bereits bestehende oder noch bevorstehende Notlagen abzumildern. Die Bundesagentur für Arbeit steht Unternehmen und Privatpersonen nach wie vor beratend und unterstützend zur Seite.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld
Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft:
Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei.
Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt.
Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Verstärkung für systemrelevante Unternehmen
Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.
„Es muss sichergestellt werden, dass hier ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“, erläutert Johannes Kolb, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt. „Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen.“

Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend Regalauffüller*innen und Kassierer*innen. Alle, die in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebensmitteleinzelhandel leisten möchten, können sich an das Postfach der Agentur für Arbeit Ingolstadt wenden. Dort werden Interessierte unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt.

Spargel, Hopfen oder Erdbeeren - Helfer*innen in der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft benötigt jetzt im Frühjahr viele Saisonarbeitskräfte, um die anstehenden Arbeiten bewerkstelligen zu können. Denn nur was im Frühjahr erfolgreich ausgesät wird, kann später auch geerntet werden. Die eingeschränkte Reisesituation in Europa führt dazu, dass viele Saisonarbeitskräfte nicht oder nur unter erschwerten Umständen nach Deutschland und damit auch nach Bayern einreisen können. Das Ergebnis: Die Landwirtschaft steht aktuell vor einem massiven Arbeitskräftemangel.
Auf der anderen Seite sind zahlreiche Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit beschäftigt und zum Teil vollständig von ihrer bisherigen Arbeit freigestellt.

Bürgerinnen und Bürger, die in der Landwirtschaft unterstützen möchten bei den in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten, können sich auf der Plattform www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform vermittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell nach Erntehelfern suchen. (www.daslandhilft.de wurde ins Leben gerufen vom Bundesverband der Maschinenringe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.)

Zudem steht die Registrierungsplattform www.Saisonarbeit-in-Deutschland.de für Saisonbetriebe und für interessierte Helfer*innen an Saisonarbeit zur Verfügung.

Aktuelle Informationen gibt es online unter: www.arbeitsagentur.de.

17.04.2020, 13:45 Uhr