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Zahlungstermin Hundesteuer 2024

Steuerschuld wird am 1. April fällig

Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2023 gelten auch für das Kalenderjahr 2024, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Hinweise:

  • Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung).
  • Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
  • Steuerschuldner ist der Halter bzw. Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung).
  • Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer 

Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.

Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiter/-innen der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern selbstverständlich auch gerne telefonisch (0841 305-1356) zur Verfügung.