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02.12.2020

Maskenpflicht in der gesamten Altstadt

Neue Allgemeinverfügung seit 1. Dezember

Seit gestern gilt in der gesamten Ingolstädter Altstadt Maskenpflicht. Nachdem der Freistaat Bayern am Montag die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht hat, mussten auch die örtlichen Behörden die lokalen Bereiche für Maskenpflicht und Alkoholverbot aktualisieren. Hierzu wurde von der Stadt Ingolstadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem gestrigen 1. Dezember gültig ist.

Dazu gehört auch die Maskenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings (Altstadtbereich innerhalb von Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Roßmühlstraße, Schlosslände). Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen sollten ohnehin zusätzliche Straßen, z.B. im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Einzelhandel, in die Maskenpflicht aufgenommen werden. Dazu hatten sich stellenweise Personenströme in Straßen ohne Maskenpflicht verlagert. Um auch diese Seitenstraßen und Verbindungswege zu umfassen, wurde entschieden, den Gültigkeitsbereich auf die gesamte Altstadt auszudehnen. Die bestehende Beschilderung wird entsprechend angepasst. In den ersten Tagen wird zunächst vorrangig auf Appell, Einsicht und Ermahnung gesetzt. Sanktionen sollen in dieser Übergangsphase die Ausnahme bleiben.

Nach den landesweiten Vorgaben gilt zudem eine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet auf den Parkplätzen von Geschäften und Einkaufszentren.

Im genannten Bereich der Altstadt gilt von 22 bis 6 Uhr ein Alkoholverbot auf allen öffentlichen Flächen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bayernweit das Feiern auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich untersagt ist, auch die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist von 22 bis 6 Uhr untersagt.

Die örtliche Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 20. Dezember, 24 Uhr außer Kraft. Sie ist im kompletten Wortlaut abrufbar bei den Amtlichen Mitteilungen auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt: www.ingolstadt.de/amtliche oder auf www.ingolstadt.de/corona