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10.05.2021

Fünftägige Unterschreitung des Inzidenzwertes 150 - Auswirkungen für den Handel ab Mittwoch, 12. Mai

Die 7-Tages-Inzidenz liegt heute den fünften Tag in Folge unter 150.

Damit wird ab 12. Mai die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig („Click & Meet“), Voraussetzung ist dabei u.a. die Vorlage eines negativen Testergebnisses.

Es gelten die Regelungen des § 12 der BayIfSMV (Mindestabstand, FFP-Maskenpflicht, ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche, Erhebung von Kontaktdaten).
Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genese Personen nach Maßgabe des § 1a der 12. BayIfSMV.

  • Geimpfte, bei denen die „abschließende Impfung“ mit einem in der EU zugelassenen mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes.
  • Genese einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt


Weiterer Ausblick: Heute lag die 7-Tagesinzidenz erstmals wieder unter 100. Lockerungen nach der IfSMV sind erst bei fünfmaliger Unterschreitung ab dem übernächsten darauffolgenden Tage vorgesehen (5+2).

Weitere Öffnungsschritte nach §27 der IfSMV (Außengastronomie, Theater, kontaktfreier Sport im Innenbereich) können abweichend davon nach fünfmaliger Unterschreitung beim Gesundheitsministerium beantragt werden und sollen dann nach zweitägiger Vorbereitungszeit am dritten Tag in Kraft treten (also 5+3).

Mehr Informationen hierzu finden Sie auch in der aktuellen Amtlichen Mitteilung auf www.ingolstadt.de/amtliche